Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung für den Zensus 2022
Am 06. September 2021 startete der Versand der Unterlagen für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern. Aktuell ist das Anrufaufkommen in der Hotline des Bayerischen Landesamts für Statistik sehr hoch.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, die Bürgeranfragen zu beantworten. Häufig wird nach einem Papierfragebogen gefragt. Wer nicht online melden kann, bekommt automatisch Mitte/Ende Oktober einen Papierfragebogen mit einem Erinnerungsschreiben zugeschickt.
Bei zusätzlichem Klärungsbedarf über die Hotline bitten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts darum, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen, um das Anrufaufkommen zu entzerren.
Die Vorbefragung ist ein wichtiger Meilenstein für einen reibungslosen Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022. Es besteht Auskunftspflicht.
Mit dem neuesten Schreiben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden Eigentümerinnen und Eigentümer aufgefordert, an der GWZ Vorbefragung teilzunehmen. Maximal elf Fragen sind über einen kurzen Online-Fragebogen innerhalb von 5-10 Minuten zu beantworten. Die Zugangsdaten für den Online-Fragebogen haben die auskunftspflichtigen Personen per Brief erhalten. Wer nicht online melden kann, bekommt Mitte/Ende Oktober einen Papierfragebogen zugeschickt. Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür oder am Telefon werden nicht durchgeführt.
Hintergrund der Erhebung
Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die Vorbefragung und später für die Gebäude- und Wohnungszählung dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, wie zum Beispiel den Vermessungsbehörden oder den Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die vereinheitlicht werden müssen. Außerdem bilden diese Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie beispielsweise spätere Eigentümerwechsel oder Wohnortwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden.
Anders als bei der Gebäude- und Wohnungszählung in der Haupterhebung im Jahr 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Es besteht für die Befragten eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BStatG, § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BstatG gesetzlich festgelegt ist.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Bayern finden Sie unter www.statistik.bayern.de/zensus2022