Verlängerte Umtauschfrist der Papierführerscheine für bestimmte Jahrgänge
NÜRNBERGER LAND (lra) – In den nächsten Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Nun wurde im März durch den Gesetzgeber beschlossen, die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953-1958 rückwirkend bis zum 19. Juli 2022 zu verlängern. Grund hierfür ist die Belastungen durch die Corona-Pandemie.
Für den Umtausch der Altführerscheine gilt ein verbindlicher Stufenplan. Als erstes sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerscheininhaber*innen mit Geburtsjahrgang 1953-1958 und einem Ausstelldatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen.
Ursprünglich hätten diese Altführerscheine ab Januar 2022 ihre Gültigkeit verloren. Anlass für die rückwirkende Verlängerung der Umtauschfrist auf den 19. Juli 2022 war für den Gesetzgeber, dass die schwierige Situation und Belastung durch die Corona-Pandemie nicht dazu führen darf, dass die betreffenden Bürger*innen zu einer Geldbuße herangezogen werden, weil sie mit einem ungültigen Führerschein unterwegs sind. Altführerscheine dieser Jahrgänge die nicht bis zum 19. Juli 2022 umgetauscht werden, verlieren aber dann ihre Gültigkeit.
Im Nürnberger Land sind noch etwa 2.500 Altführerscheininhaber*innen aus den betreffenden Jahrgängen registriert, die den Umtausch noch nicht beantragt haben. Da mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, den Umtausch jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen. Die Umstellung der Altführerscheine dauert in der Regel acht Wochen von der Antragsstellung bis zur Aushändigung des Führerscheines.
Eine Verschiebung auch der weiteren Umtauschfristen erfolgt im Hinblick auf die Masse der nach den europarechtlichen Vorschriften bis 2033 noch umzutauschenden Führerscheine jedoch ausdrücklich nicht. Somit gilt, dass zum Beispiel die Papierführerscheine der Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahre 1959-1964 bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen sind.
Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen alle EU-Bürger*innen über einen einheitlichen fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt grundsätzlich die gesetzlich vorgegebenen Umtauschfristen einzuhalten, es sei denn, es wird vorher aus einem anderen Grund ein EU-Kartenführerschein benötigt. Die Kosten für die Umstellung belaufen sich derzeit auf 25,30 Euro.
Es empfiehlt sich aktuell die Antragstellung auf dem Postweg. Alternativ ist auch die Antragstellung am Landratsamt nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09123 950 6364 sowie das Einreichen der vollständigen Unterlagen über die Wohnsitzgemeinde möglich. Benötigt werden dabei folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild. Der entsprechende Antrag, das Formblatt für die Unterschrift sowie weitere Informationen sind unter https://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=28&no_cache=1 bei der Fahrerlaubnisbehörde zu finden.