Finanzielle Soforthilfen für Betroffene der Unwetter - Anträge ans Landratsamt ab sofort verfügbar

06. Juni 2024: Pressemitteilung des Landratsamt Nürnberger Land

Der Freistaat Bayern unterstützt Menschen, deren Eigentum durch das Hochwasser zu Schaden gekommen ist, mit finanziellen Zuwendungen. Es gibt Hilfen für den Ersatz des Hausrats, die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden oder zur Existenzsicherung von Unternehmen. Für Gebäude im Nürnberger Land können die Hilfen ab sofort beim Landratsamt beantragt werden.

Die Unwetter des vergangenen Wochenendes haben schwere Schäden hinterlassen. Der Freistaat Bayern hat daraufhin ein Soforthilfeprogramm aufgelegt und den „Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse“ aktiviert. So können nun, je nach Schadenslage, drei Hilfen beantragt werden: 

Erstens die Soforthilfe „Haushalt/ Hausrat“: Diese Soforthilfe können private Haushalte beantragen, und zwar unabhängig davon, ob sie zur Miete oder im selbstgenutzten Eigentum wohnen. Dieses Geld dient zur Ersatzbeschaffung von Haushaltsgegenständen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder unbrauchbar geworden sind.

Zweitens die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“: Dafür, dass Gebäude, die durch das Hochwasser Ölschäden erlitten haben, schnellstmöglich wieder bewohnbar werden, ist diese Hilfe gedacht. Diese Hilfe können Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte für private oder nicht gewerblich vermietete Wohngebäude beantragen. 

Drittens dient der Härtefonds der finanziellen Unterstützung von Betroffenen der Instandsetzung oder dem Ersatz von privaten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen; der Reparatur oder Wiederbeschaffung beschädigten oder zerstörten Hausrats in diesen Gebäuden; der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von Unternehmen oder von Angehörigen Freier Berufe (das umfasst insbesondere Gebäude, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbestände), und der Instandsetzung oder dem Ersatz von Vermögenswerten von Vereinen, Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften oder sozialen Einrichtungen. Wichtig: Wer wegen der Unwetter im Ende Mai/ Anfang Juni 2024 Hilfen aus dem Härtefonds beantragen will, muss die Anträge spätestens zum 31. Oktober 2024 einreichen.

Es können nur Hilfen für Schäden beantragt werden, die durch die Unwetter der letzten Tage an Gebäuden im Nürnberger Land entstanden sind. Weitere Infos und die Antragsformulare finden sich auf der Website des Landratsamts Nürnberger Land unter www.nuernberger-land.de/soforthilfen-unwetter 

„Dies sind nur kleine, aber hoffentlich schnelle Hilfen. Unsere Gedanken sind bei den Betroffenen und den Einsatzkräften in den Katastrophengebieten. Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen im Amt, die sich sofort um die Bewilligung der Hilfen kümmern werden“, so Landrat Armin Kroder.