Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 01.02.2024
Der Gemeinderat erteilte einem Bauantrag auf Wiederaufbau eines Wochenendhauses bei Appelsberg, nach einem Brandschaden, das gemeindliche Einvernehmen. Bei einem Blitzschlag wurde unter anderem der Dachstuhl, des im Jahr 1923-1925 errichteten Wochenendhauses zerstört.
Für eine „Nutzungsänderung eines Raumes in eine Naturheilpraxis“ in Hohenstadt, genehmigte der Gemeinderat den Antrag auf Befreiung der Stellplatzsatzung, da die benötigten 3 Stellplätze tatsächlich vorhanden sind.
Als nächstes stand die Hecke am Friedhof Pommelsbrunn auf der Tagesordnung. In der Bauausschusssitzung vom 09.11.2023 wurde besprochen, dass eine Rodung der alten Hecke bis Ende Januar 2024 durchgeführt wird und die Ersatzpflanzung im Herbst 2024, nur „nassen“ Jahreszeit erfolgen solle. Daraufhin erreichte die Gemeinde ein Schreiben der Eigentümer der Nachbargrundstücke, welche darin ihre Bedenken anmeldeten und eine Neupflanzung im direkten Anschluss forderten, um einen Sichtschutz zu gewährleisten. Außerdem plädierten sie dafür, eine Gabionenwand anzubringen, um den Pflegeaufwand zu minimieren. Sie forderten in jedem Fall, ob nun Hecke oder ein anderer Sichtschutz, eine Grundhöhe von 1,80 m.
Die möglichen Alternativen – Hecke, Gabionenwand oder Mauer – wurden im Gremium rege diskutiert. Letztlich beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Entfernung der bestehenden Hecke bis Ende Februar 2024 sowie die Anpflanzung einer heimischen Hecke im direkten Anschluss bzw. zum frühestmöglichen Zeitpunkt, mit einer Höhe von ca. 1,50 m, durchzuführen.
Einstimmig wurde die 3. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS) beschlossen. Der eingefügte § 19 a wird ersatzlos gestrichen, da das begründungslose Widerspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung, das gegen Funkwasserzähler geltend gemacht werden konnte, zum 01.01.2024 entfällt. Die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern des Art. 24 Abs. 4 GO wird zum 31.12.2023 aufgehoben. Aus Sicht des Bayerischen Landtages ist diese Ermächtigung nicht mehr erforderlich, da Wasserversorger bereits im Rahmen ihres Bestimmungsrechts nach bundesrechtlichen §§ 35, 18 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) über den Einsatz von Funkwasserzählern entscheiden können. Demnach können ab sofort alle Funkempfänger der Funkwasserzähler eingeschaltet werden, dies gilt insbesondere auch für diejenigen Eigentümer, die bisher vom Widerspruchsrecht nach Art. 24 Abs. 4 GO Gebrauch gemacht haben.
Die Gemeinde Pommelsbrunn ist an den Umbauarbeiten im Waldorfkindergarten Hersbruck mit 4.300 € beteiligt.
Das Wasserwirtschaftsamt kündigte eine Auszahlung von ausstehenden Fördergeldern in Höhe von ca. 600.000 € an.
Bürgermeister Haushahn stellt für die Berichterstattung in der HZ richtig, dass er bei den Bürgerversammlungen nicht zugesichert hat, Geschwindigkeitsmessgeräte anzuschaffen. Er hatte lediglich gesagt, dass man versuchen werde, im Laufe der Zeit nachzurüsten. Ferner sei der Hohenstädter Kreisverkehr nicht Hauptaufgabe der Gemeinde sondern vielmehr das Thema „Abwasserbeseitigung“.
Die Klasse 4b der Grundschule Pommelsbrunn beantragte, ein wildes Grundstück nahe der Schule in ein grünes Klassenzimmer zu verwandeln. Aufräumarbeiten wird die Klasse selbst übernehmen. Die Gemeinde stimmt dem zu und wird noch 30 Baumstümpfe als Sitzmöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Herr Süß aus Pommelsbrunn erkundigte sich bei der Bürgerversammlung nach der fehlenden Straßenmarkierung und Geschwindigkeitskontrollen vor seinem Anwesen (B14). Laut Nachfrage beim zuständigen Staatlichen Bauamt gibt es grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot, die Straße sei breit genug, eine zusätzliche Markierung daher nicht notwendig. Da es am Ortsausgang Pommelsbrunn bereits eine Messstelle gibt, ist eine zweite Messung an dieser Stelle aktuell nicht möglich.
Gemeinderätin Lisa Albert weist auf die tiefen Löcher auf der Straße zwischen Hohenstadt und Hubmersberg hin. Der Technische Leiter, Christian Brand, meint, die Ausbesserungsarbeiten würden demnächst erledigt.
Bekanntgaben aus vergangenen nicht-öffentlichen Sitzungen:
Der Auftrag für den Abtransport von Erdaushubmaterial aus div. gemeindlichen Bauvorhaben wurde an die Firma Pusch Bau GmbH & Co. KG, Kinding, zum Angebotspreis von 185.656,05 €, einschl. MwSt. vergeben.
Außerdem wurde darüber beraten, das im Haushalt 2023 eingeplante und bisher nicht in Anspruch genommene Kommunaldarlehen, mit einer Teil-Kreditsumme von 2 Mio. € unverzüglich zu vergeben. Es wurde mehrheitlich beschlossen, dass das Kommunaldarlehen zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes gemäß dem Angebot der Raiffeisenbank Nürnberger Land eG zu einem Zinssatz von 3,29 % p.a. mit einer 10-jährigen Festzinsbindung (bis 31.12.2033) aufgenommen wird. Die Gesamtlaufzeit des Kredits soll 15 Jahre betragen (bis 31.12.2038).