„Hasenpest": Tularämie im Nürnberger Land entdeckt
NÜRNBERGER LAND (lra) – Im Landkreis Nürnberger Land wurde bei einem tot aufgefundenen Feldhasen die sogenannte Hasenpest (Tularämie) festgestellt. Jeder Fall dieser Infektionskrankheit bei Menschen und Tieren ist meldepflichtig. Wer aktuell in der Region in der Natur wandern geht, joggt oder spazieren geht, gerade mit kleinen Kindern oder Hunden, sollten Vorsicht walten lassen.
Die sogenannte Hasenpest betrifft vorwiegend Nagetiere, aber auch eine Vielzahl anderer Tiere einschließlich Vögel. Übertragen wird sie durch das Bakterium Francisella tularensis, das auch für den Menschen gefährlich werden kann. „Kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Vorsicht,“ warnt die Leiterin des Veterinäramtes Dr. Christiane Klapdohr, „Tote Tiere, insbesondere Hasen, sollten auf keinen Fall berührt werden.“
Im Nürnberger Land wurde der Feldhase im Bereich Vorderhaslach in der Gemeinde Happurg aufgefunden. Bei infizierten Tieren sind milde Formen mit lokaler Lymphknotenschwellung genauso möglich wie schwerwiegende Verlaufsformen bei denen die Tiere innerhalb weniger Tage versterben. Betroffene Tiere magern ab, zeigen struppiges Fell, schwankenden Gang und werden apathisch. Aufgrund von Entkräftung können sie ihre Scheu verlieren und damit bleibt auch der natürliche Fluchtreflex aus.
Wird die Hasenpest vom Tier auf den Menschen übertragen, kann sie in sehr seltenen Fällen auch lebensbedrohlich verlaufen. Der Mensch ist für den Erreger sehr empfänglich. Für eine Infektion über Mund, Nase, Lidbindehaut oder kleine Haut- und Schleimhautverletzungen sind nur wenige Keime notwendig, daher sollten kranke, auffällige oder tote Wildtiere nicht angefasst werden.
Die Inkubationszeit liegt bei bis zu 14 Tagen, in der Regel bewegt sie sich aber bei drei bis fünf Tagen. Die Erkrankung beginnt oft mit unspezifischen Grippesymptomen wie Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Unwohlsein oder Muskelschmerzen. Zusätzlich können auch Geschwüre und Lymphknotenschwellungen auftreten. Menschen infizieren sich vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern, insbesondere beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jäger*innen, aber auch von Köch*innen, Metzger*innen und Tierärzt*innen. Gerade diese Berufsgruppen sollten deshalb Handschuhe und Mundschutz tragen. Auch Infektionen von Landwirt*innen durch infektiöse Stäube oder Bissverletzungen sind bereits vorgekommen und eine Infektion über unzureichend erhitzte Nahrungsmittel oder kontaminiertes Wasser ist möglich.
Das Veterinäramt empfiehlt folgende Verhaltensmaßregeln:
- In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten keinesfalls berührt werden.
- Ein direkter Kontakt mit Ausscheidungen, Blut und Organen von Wildtieren muss vermieden werden.
- Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
- Jäger*innen sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
- Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen.
- Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber fachgerecht, z. B. über eine Verwahrstelle entsorgt werden.
- Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung.
- Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.
LRA Nürnberger Land, Pressestelle