Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 26.06.2025

22. Juli 2025: Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.06.2025:

Erlass einer Satzung zur Stellplatzpflicht

Im Rahmen des Modernisierungsgesetzes hat der Freistaat Bayern auch neue Regelungen zur Stellplatzsatzung getroffen. Die bisherigen Satzungen sind bis zum 30.09.2025 zu überarbeiten und in Kraft zu setzen.

Der bayrische Gemeindetag hat am 14.04.2025 eine Mustersatzung übersendet. Unabhängig davon möchte die Verwaltung die Aktualisierung der derzeitig bestehenden Satzung der Gemeinde vom 16.12.1993 an die Mustersatzung anpassen und zum 01.10.2025 in Kraft treten lassen.

Richtzahlenliste Anlage 1: 

Die bisherigen Stellplatzsatzungen haben über den 30.09.2025 Bestand, sofern die Richtzahlenliste nicht die vorgegebene Richtzahlenliste des Freistaates übersteigt. Kommunale Stellplatzsatzungen können eine geringere Anzahl an Stellplätzen festlegen.

Die bayrische Staatsregierung hat festgelegt, dass Wohnungen, die der Bindung nach dem Bayrischen Wohnraumförderungsgesetz unterliegen, nur noch max. 0,5 Stellplätze je Wohneinheit nachgewiesen werden müssen.

Weiterhin ist festgelegt worden, dass Besucherstellplätze bei Gebäuden mit Wohnungen nicht mehr nachgewiesen werden müssen. Nachdem Besucherstellplätze sehr differenziert künftig geregelt sind, schlägt die Verwaltung vor, diese zu übernehmen.

Ablösebetrag:

Weiterhin hat der Gesetzgeber die Verwendung von Stellplatzablösebeträge konkretisiert: Im Fall der Stellplatzablöse hat die Gemeinde den Geldbetrag zu verwenden für die Herstellung zusätzlicher, oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen, für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen, für die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen und gemeindlichen Mietfahrradanlagen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen oder für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Nachdem in der Vergangenheit der Dachgeschossausbau und die mögliche finanzielle Belastung u. a. die Entscheidung über die Höhe des Ablösebetrags mitgedacht wurde, der Auszug aus der BayBO zur künftigen Regelung ab dem 01.10.2025:

„Die Pflicht, Stellplätze oder Fahrradabstellplätze bei der Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen herzustellen, wenn dadurch zusätzlicher Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, Ausgenommen sind, wenn diese zu Wohnzwecken erfolgen, Nutzungsänderungen, der Ausbau von Dachgeschossen und die Aufstockung von Wohngebäuden.“

Alternative Regelung zur Stellplatzablöse:

Auszug aus den Erläuterungen des Bayrischen Gemeindetags zur Mustersatzung:

„Die Höhe der Ablösebeträge ist mit den Kosten der Herstellung des Stellplatzes gedeckelt. Um die Höhe der Ablösebeträge der Kostenentwicklung entsprechend ohne Aufwand fortschreiben zu können etwa bei der Festlegung lagebezogen gestaffelter Ablösebeträge oder Marktlagen mit stetig steigender Preisentwicklung, kann es sich auch anbieten, die Höhe der Ablösebeträge nicht in der Satzung zu regeln. In diesem Fall empfiehlt sich eine Festlegung und Fortschreibung ihrer Höhe im Wege einer Beschlussfassung durch den Stadtrat bzw. Gemeinderat. In der Begründung zur Satzung sollte dann entsprechend darauf hingewiesen werden, dass die Höhe der Ablösebeträge vom Gemeinderat beschlussmäßig festgelegt und fortgeschrieben werden. Die Satzungsermächtigung des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO erlaubt keine Festlegungen zur Beschaffenheit, Größe, Ausstattung oder Zuwegung eines Stellplatzes.“

Die Stellplatzpflicht nach Art. 47 Abs. 1 BayBO (2023) entfällt zum 1. Oktober 2025. Um einen nahtlosen Fortbestand der Stellplatzpflicht sicherzustellen, empfiehlt die Verwaltung, die gemeindliche Stellplatzflicht gleichzeitig zum Auslaufen der staatlichen Stellplatzpflicht in Kraft zu setzen und die bestehende Stellplatzsatzung außer Kraft zu setzen.

In der anschließenden Diskussion werden folgende Wortmeldungen und Diskussionspunkte festgehalten:

Der Sachverhalt wird unter den Gemeinderäten veranschaulicht und mit Beispielen dargestellt.

Gemeinderat Herbert Bauer thematisiert die Aufteilung eines Hauses in mehrere Wohnungen und fragt, ob dann für jede Wohnung neue Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Dies wird bestätigt, bei Umnutzung oder Aufteilung eines Einfamilienhauses in mehrere Wohneinheiten müssen entsprechend mehr Stellplätze nachgewiesen werden.

Claus Tausendpfund rechnet beispielhaft vor, dass bei einem Haus mit drei Wohneinheiten und zwei Stellplätzen pro Einheit insgesamt sechs Stellplätze erforderlich wären.

Gemeinderat Markus Bauer fragt, ob die Ablöse auch rückwirkend für bestehende Beschlüsse gilt oder nur für neue Bauvorhaben. Es wird klargestellt, dass die neue Satzung erst ab dem 01. Oktober 2025 gilt und bestehende Beschlüsse nicht betroffen sind.

Weiter fragt er nach, ob die Nachweispflicht für Stellplätze auch bei Renovierungen gilt oder nur bei einem Umbau. Es wird erklärt, dass die Nachweispflicht grundsätzlich bei einer Nutzungsänderung oder einem Umbau greift, jedoch nicht bei einer bloßen Renovierung.

Ein Augenmerk sollte man auf die Friedhöfe im Gemeindegebiet haben, darauf weist Gemeinderätin Christine Linhardt und Gabriele Bleisteiner hin. Falls es hier zu Umbaumaßnahmen kommt, z.B. Errichtung einer Urnenwand, muss auch die Stellplatzpflicht beachtet werden.

Antrag auf Ausnahmegenehmigungen können gestellt werden, jedoch weist Gemeinderätin Lisa Albert darauf hin, dass die Satzung so einfach wie möglich und so konkret wie nötig beschlossen werden soll, damit die Zahl der Ausnahmen sich nicht erhöht oder nötig werden.

Hier schließt sich auch Gemeinderat Franz Altmann an und denkt an die Gastronomie, z. B. Umbau eines Gasthauses. Auch für diese Objekte sollte man keine Verschärfung schaffen.

Bürgermeister Armin Haushahn und Geschäftsleiter Christian Brand merken an, dass für Gastronomiebetriebe, Vereine und Kirchen keine zusätzliche Verschärfung geschaffen werden soll hier ggf. entgegengekommen wird.

Wird ein Stellplatz nicht errichtet, kann die Gemeinde wie oben beschrieben eine Stellplatzablöse verlangen. Gemeinderätin Frau Doris Ertel erkundigt sich, wann die Höhe der Ablöse beschlossen wird. Die konkrete Höhe der Ablöse soll in einer der nächsten Sitzungen durch den Gemeinderat festgelegt und regelmäßig angepasst werden.

Die Diskussion zeigt insgesamt eine breite Zustimmung zur Neuregelung, wobei auf praktikable und faire Lösungen für alle Beteiligten Wert gelegt wird. Es wird eine lückenlose Anschlussregelung an die bisherige Satzung sichergestellt.

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt den Neuerlass der Stellplatzsatzung der Gemeinde Pommelsbrunn (-StS-) einstimmig zum 1. Oktober 2025. Zeitgleich tritt die Satzung der Gemeinde Pommelsbrunn über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) vom 16.12.1993 außer Kraft.

Einfriedung Friedhof Pommelsbrunn - weiteres Vorgehen

Auf Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates, der vorsah, eine Hecke aus Hainbuche auf der Grundstücksgrenze des Friedhofs Pommelsbrunn zu pflanzen, wurde im Anschluss ein Anliegergespräch geführt. Dieses Gespräch führte jedoch nicht zu einer Zustimmung für die Umsetzung des ursprünglichen Vorhabens.

Im Rahmen des Gesprächs wurde deutlich, dass die Bepflanzung ausschließlich auf dem Friedhofsgrundstück erfolgen darf. Zwar ist es grundsätzlich möglich, die Pflege der Hecke auf privatem Grund durchzuführen, jedoch sind dabei bestimmte Vorgaben hinsichtlich der Wuchshöhe zu beachten. Es wurde festgelegt, dass die Hecke eine Höhe von 1,80 Metern erreichen soll.

Aus der geometrischen Beschaffenheit der Hainbuchenpflanzen ergibt sich jedoch ein erhebliches Problem: Aufgrund ihres Höhen-Breiten-Verhältnisses kann die Hecke bei einer zu hohen Wuchshöhe in die bestehenden Gräber hineinwachsen. Dies würde nicht nur den Zugang und die Pflege der Gräber erschweren, sondern auch potenziell Schäden an den Grabstätten verursachen sowie Verunreinigungen hervorrufen. Solche Beeinträchtigungen sind für die Nutzer des Friedhofs sowie für die Würde der Grabstätten nachteilig.

Aufgrund dieser technischen und rechtlichen Überlegungen wurde der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates in der letzten Gemeinderatssitzung aufgehoben. Stattdessen soll nun eine neue Entscheidung getroffen werden, um eine geeignete Alternative zur ursprünglichen Heckenpflanzung zu finden.

Da eine Bepflanzung somit ausgeschlossen ist, richtet sich das Augenmerk auf bereits diskutierte Alternativen wie die Errichtung einer Zaunanlage oder einer Sichtschutzmauer. Beide Varianten bieten praktische Lösungen zur Abgrenzung und Gestaltung des Friedhofsbereichs.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass für beide Alternativen eine Genehmigung beim Landratsamt eingeholt werden muss. Besonders bei diesen Maßnahmen besteht aufgrund der Nähe zum Baudenkmal – in diesem Fall die Kirche – eine erhöhte Genehmigungspflicht. Die Einhaltung aller denkmalrechtlichen Vorgaben ist zwingend erforderlich, um Konflikte mit dem Denkmalschutz zu vermeiden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Beschluss des Gemeinderates über die Ausführung einer Friedhofseinfriedung nicht automatisch als Erlaubnis zur tatsächlichen Umsetzung gilt. Die endgültige Genehmigung hängt von der Zustimmung des Landratsamtes ab.

Zusammenfassung der Wortmeldungen und Diskussion:

Die Vor – und Nachteile einer Heckenbepflanzung wurden nochmal durchgegangen. Es wurde auch die Höhe diskutiert 1,60 m zu 1,80 m.

Gemeinderat Herr Benisch spricht sich für optisch schönere Elemente aus, z. B. verkleidete Betonwände, falls diese für den Denkmalschutz möglich wären. Es muss nicht durchgehend der gleiche Sichtschutz verwendet werden, es könnten verschiedene Teilbereiche mit unterschiedlichen Elementen versehen werden. Dieser Vorschlag wurde im Gremium ansprechend aufgenommen.

Gemeinderat Franz Altmann ging auf die Nachhaltigkeit und Optik ein und bittet, diese Kriterien zu berücksichtigen.

Um eine endlose Diskussion zu vermeiden, möchte der Gemeinderat, dass der Bürgermeister Armin Haushahn und die Geschäftsleitung Christian Brand im Vorfeld mit dem Landratsamt abklären, welche Bauvorhaben genehmigt werden (Denkmalschutz).

Des Weiteren fassen Gemeinderat Claus Tausendpfund und Alexander Bock zusammen, dass dem Gemeinderat nochmal 3 Varianten mit klaren Angeboten vorgelegt werden sollen, um eine Entscheidung zu treffen. Die Nutzungsdauer und Folgekosten sollen bei einer Kostengegenüberstellung berücksichtigt werden.

Es wird durch Gemeinderätin Doris Ertel nochmal auf den geringen Haushalt hingewiesen. Dem schließt sich Frau Lisa Albert und Herr Markus Lochmüller an, dass nicht um jeden Preis etwas von Seiten der Gemeinde unternommen werden muss, sondern ein wirtschaftliches und gestalterisch sinnvolles Angebot eingeholt werden soll.

Sobald der Bürgermeister eine Rückmeldung vom Landratsamt erhält, soll ein Termin im Rathaus mit den Anwohnern und den Fraktionsvorsitzenden vereinbart werden, um im Vorfeld die Zusammenarbeit mit Kosten und Gestaltung zu besprechen.

Fazit:

Die Alternativen wie ein Zaun oder Sichtschutz, auch in Kombination verschiedener Elemente wird geprüft, wobei Kosten, Pflege, Optik und Denkmalschutz zentrale Kriterien sind. Die endgültige Entscheidung hängt von der Genehmigung des Landratsamtes und der weiteren Abstimmung mit allen Beteiligten ab.

Informationen und Anfragen

Gemeindeverbindungsstraßen Arzlohe und Appelsberg
Der Bürgermeister informiert: Die Asphaltierungsarbeiten sind abgeschlossen, die Leitplanken wurden angebracht. Aufgrund des schlechten Untergrunds waren die Kosten für Appelsberg um 17.000 € höher, als ursprünglich veranschlagt.

BKPV Prüfbericht
Der Bürgermeister dankt den Mitarbeitern in der Verwaltung und den handelnden Personen. Das Landratsamt bemängelt weniger Punkte.

  • Gemeinderat Franz Altmann spricht das Thema Straßennamen in Hohenstadt an. Er betonte, dass Hausnummern sinnvoll und leicht zu finden sein sollten.
  • Gemeinderätin Lisa Albert stellt ein Anliegen des Ortsverschönerungsverein Eschenbach vor: Augarten --> Kinderspielplatz
    Wunsch: Gespräch Erneuerung Zaun mit Eingangstür

    Frau Kiesewetter vom Ortsverschönerungsverein Eschenbach nimmt an der öffentlichen Sitzung teil. Es wird angefragt, ob sich die Gemeinde an den Kosten und dem Arbeitsdienst einer Erneuerung des Zauns beteiligen kann. Es handelt sich um die Flurnummer 134/3 Besitz der Gemeinde und 134 welches in Privatbesitz ist. Es wird zur Besichtigung ein Ortstermin mit dem Bauhofleiter Herrn Thomas Bauer vereinbart.

Gemeinderätin Frau Gabriele Bleisteiner bringt mehrere Anliegen vor:

  • Beschattung für den Spielplatz Lindenstraße
  • Filtertausch in den Schulen (in den Ferien)
  • Sachstand zur Lautsprecheranlage im Sitzungssaal
  • Schaukästen der Vereine in Pommelsbrunn Vereine sollen angeschrieben werden, ob diese Kästen noch genutzt und benötigt werden.
  • Gemeinderat Alexander Bock bedankt sich im Namen der ARGE Hartmannshof bei der Verwaltung und dem Bauhof für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei der diesjährigen Kirchweich. Des Weiteren fragt er nach, wem der Gehsteig vor dem Pfisterhaus am Dorfplatz in Hartmannshof gehört, er bemängelt den optischen Zustand. Der Metervorsprung befindet sich in Privatbesitz. Die Verwaltung kann den Anwohner auf die Optik in diesem Bereich ansprechen.

  • Gemeinderat Klaus Haas thematisiert das Parken in der Feilenbrunner Straße Richtung Waizenfeld. Es parken bis zu 5 Autos auf der Straße (nach neuer Verkehrsüberwachung). Er bittet den Bürgermeister Armin Haushahn beim Landratsamt / dem Kreis anzufragen, ob dort Parkflächen auf der Straße eingezeichnet werden können. Alternativ eventuell von Seiten der Gemeinde auf die Anwohner zu gehen und anfragen, ob andere Stellplätze genutzt werden können. (Katholische Kirche, Garagen…)

  • Hier schließt sich auch die Gemeinderätin Doris Ertel an und fragt ob eine Kennzeichnung der Parkflächen auch in der Hersbrucker Straße angebracht werden kann. Wenn man von der Feilenbrunnenstraße in die Hersbrucker Straße in Hartmannshof einbiegen möchte, ist die Verkehrssituation nicht einsehbar und unübersichtlich. Auf der Straße vom Fahrradgeschäft Manfred Müller steht des Öfteren sein Lieferfahrzeug, was in diesem Bereich zu gefährlichen Situationen führen kann. Ggf. bitte auch den Besitzer auf andere Parkmöglichkeit hinter seinem Geschäft ansprechen.

  • Christian Pickelmann bringt das Thema Hohenstadt Bergstraße ein und weist darauf hin, dass bei der Bergstraße abwärts drei 30 km/h-Schilder angebracht sind und aufwärts keines angebracht ist. Er schlägt vor dieses zu kontrollieren und ggf. zu klären.