Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 22.05.2025
Bestellung von Frau Ronja Winter zur Standesbeamtin
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Frau Ronja Winter, mit Wirkung vom 23.05.2025, zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Pommelsbrunn, zu bestellen.
Überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 - 2022; Kenntnisnahme und Beschlussfassung über die Stellungnahme der Verwaltung
In der Zeit von Dezember 2023 bis Juni 2024 hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) turnusgemäß eine überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 – 2022 durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse wurden in einem entsprechenden Prüfungsbericht zusammengefasst.
Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Prüfungsfeststellungen als Angelegenheit der Verwaltung bereits erledigt, dies wurde in dem zu erstellenden Erwiderungsbericht bereits eingearbeitet, der hier heruntergeladen werden kann.
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern obliegen der Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, erklärt Bürgermeister Armin Haushahn eingangs. Nach dem Abschlussgespräch und dem darauf folgenden Prüfbericht, möchte das Landratsamt wissen, bis wann die offenen Punkt abgearbeitet werden. Das LRA bat um zuverlässigere Erledigung, als in der Vergangenheit.
Um einige Auszüge aus dem Prüfbericht zu nennen, geht der Bürgermeister auf folgende Punkte gezielt ein:
Wasser-/Abwasserbereich
Seit 8 Jahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Satzungen/Gebühren überarbeitet werden müssen. Das LRA möchte bis 31.05.2025 eine Antwort.
Bestattungswesen
Die mangelnde Kostendeckung wurde kritisiert. Derzeit liegt der Deckungsgrad bei 66 %, 80 – 90 % wären wünschenswert.
Die Bereinigung von nicht einbringbaren Forderungen in Höhe von ca. 141.000 € wird vom BKPV angemahnt. In seiner HFA-Sitzung, am 11.07.2024 die endgültige Niederschlagung der uneinbringlichen Forderungen beschlossen.
Liegenschaften
Die Gemeinde Pommelsbrunn ist angehalten, die ortsüblichen Mieten zu verlangen.
Grundschule am Lichtenstein
Für die Benutzung der Grundschule am Lichtenstein durch den Schulverband Pommelsbrunn-Weigendorf müsste eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.
Gemeinderat Kurt Benisch erkundigt sich, ob die Abwicklung der nicht einbringbaren Forderungen über die Kassenversicherung geprüft wurde, wie im Beschluss vom 11.07.2024 von der Verwaltung gefordert.
Kämmerin Irene Albert erklärt, dass jeder einzelne Fall aufgerollt werden müsste, was sehr zeitintensiv sei. In einer der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzungen soll die weitere Vorgehensweise hierzu beraten werden. Gemeinderat Claus Tausendpfund bittet darum, für die Sitzung vorzubereiten, welche Forderungen eingebracht werden könnten und bei welchen es aussichtslos erscheint. Gemeinderat Thomas Häberlein schlägt vor, das Szenario anhand einer Forderung durchzuexerzieren, um den Aufwand einschätzen zu können.
Die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner bittet darum, künftig die Prüfberichte des BKPV zeitnah zur Kenntnis an den Gemeinderat weiterzuleiten.
Gemeinderat Klaus Haas plädiert für Gelassenheit. Die Bürokratie werde immer größer und zeige immer weniger Bürgernähe. Die Gründe, warum die Gebühren für Wasser und Abwasser in der Vergangenheit nicht erhöht wurden, liegen seiner Meinung nach an Fehlinformationen, durch die Verwaltung und das WWA.
Folgende Mitgliedsbeiträge sind jährlich an den BKPV zu entrichten:
Für die Gemeinde Pommelsbrunn 2.500 €
Für den Schulverband 500 – 600 €
Für den Schulvermögen- und Kindergartenverband 1.200 €
Prüfstunde 120 €
Der Bericht über die überörtliche Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 – 2022 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) sowie der von der Verwaltung erstellte Erwiderungsbericht werden zur Kenntnis genommen.
Mit den Einlassungen der Verwaltung besteht Einverständnis. Dem Erwiderungsbericht wird in der vorgelegten Form einstimmig zugestimmt. Er ist nunmehr an die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Nürnberger Land weiterzuleiten.
Aufhebung des Beschlusses vom 26.09.2024; Abschlussberatung Friedhofshecke Pommelsbrunn
Nach einem Anliegergespräch mit den beteiligten Parteien bezüglich der geplanten Friedhofshecke wurde die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 26.09.2024 erörtert. Dieser Beschluss sah ursprünglich vor, eine Bepflanzung einer Hainbuchenhecke (Carpinus betulus) direkt auf der Grundstücksgrenze vorzunehmen. Ziel war es, die Grenze durch eine natürliche Abgrenzung zu markieren und gleichzeitig das Erscheinungsbild des Friedhofs zu verbessern.
Im Rahmen des Gesprächs stellte sich jedoch heraus, dass die Anlieger dieser direkten Bepflanzung auf der Grundstücksgrenze in Verbindung mit der geplanten Heckenbepflanzung nicht zustimmen.
Gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere § 921 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 47 Abs. AGBGB, ist festgelegt, dass bei Bepflanzungen an Grundstücksgrenzen bestimmte Abstandsvorschriften einzuhalten sind. Diese Vorschriften dienen dazu, Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden und die Pflege sowie den Erhalt der Pflanzen zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass bei der Bepflanzung mindestens ein Abstand von über 50 cm zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss.
Da die geplante Bepflanzung direkt an der Grenze erfolgen sollte, würde diese Anordnung gegen die genannten gesetzlichen Vorgaben verstoßen. Zudem befindet sich die geplante Hecke bereits in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Gräbern auf dem Friedhofsgelände. Ein zu enger Abstand würde die Pflege der Gräber erschweren und weitere ungewollte Beeinträchtigungen verursachen.
Aufgrund dieser Umstände ist festzuhalten, dass der ursprüngliche Beschluss vom 26.09.2024, welcher die Bepflanzung einer Hainbuchenhecke auf der Grundstücksgrenze vorsah, nicht mehr umgesetzt werden kann. Es ist notwendig, diesen Beschluss aufzuheben, um Konflikte mit den Anliegern sowie Beeinträchtigungen der Friedhofsanlage zu vermeiden.
Geschäftsleiter Christian Brand verneint die Frage von Gemeinderätin Lisa Albert, ob die Gemeinde verpflichtet sei, eine Einfriedung zu schaffen.
Bei der Diskussion im Gremium wird jedoch deutlich, dass zügig eine Alternative zur Hecke geschaffen werden soll, um die Intimsphäre sowohl der Trauernden am Friedhof, als auch der Anwohner wieder herzustellen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn hebt den Beschluss vom 26.09.2024 „Abschlussberatung Friedhofshecke Pommelsbrunn“ mehrheitlich auf.
Informationen aus vergangenen nicht-öffentlichen Sitzungen
Vergaben
Sanierung des Richthofenwegs – Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Erschließung/Sanierung Richthofenweg mit Straßenbau und Wasserleitungsbau“ für die Leistungsphasen 1 bis 9 an das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH, Industriestraße 25, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, auf Grundlage des Honorarangebots vom 14.04.2025 in Höhe von 51.014,22 € brutto. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist das Gremium über die zu erwartenden Kosten und eine weitere Erschließung zu informieren.
Straßenausbau Höfener Straße – Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Straßenausbau Höfener Straße“ in einer stufenweisen Vergabe für die erste Stufe mit den Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich Vermessungsarbeiten an das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH, Industriestraße 25, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, auf Grundlage des Honorarangebots vom 14.04.2025 in Höhe von 8.801,19 € brutto.
Eine mögliche Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt dann gesondert.
Straßenausbau GVS Fischbrunn-Hegendorf – Vergabe der Arbeiten für Neuerstellung Schutzeinrichtungen
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Schutzplanken an der GVS zwischen Fischbrunn und Hegendorf und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma BAVARIA Verkehrstechnik GmbH, Beerbacher Weg 12, 91207 Lauf, auf Grundlage des Angebots vom 07.04.2025, zum Angebotspreis von 64.644,54 € einschließlich Mehrwertsteuer zu vergeben.
Straßenausbau GVS Fischbrunn-Hegendorf – Vergabe er Arbeiten für Neuerstellung Bankette
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Bankettbefestigung an der GVS zwischen Fischbrunn und Hegendorf und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Delling Erd- & Wegebau GmbH, Mühlstraße 15, 91238 Engelthal, auf Grundlage des Angebots vom 11.04.2025, zum Angebotspreis von 35.049,67 €, einschließlich Mehrwertsteuer zu vergeben.
Straßenausbau GVS Pommelsbrunn-Arzlohe – Vergabe der Asphaltarbeiten
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Straßenbauarbeiten an der GVS zwischen Pommelsbrunn und Arzlohe und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Englhard Asphaltbau GmbH, Sulzbacher Straße 133, 92224 Amberg, auf Grundlage des Angebots vom 03.04.2025 zum Angebotspreis von 213.276,37 €, einschließlich Mehrwertsteuer zu vergeben.
Straßenausbau GVS Pommelsbrunn-Arzlohe – Vergabe der Arbeiten für die Neuerstellung Schutzeinrichtungen
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Schutzplanken an der GVS zwischen Pommelsbrunn und Arzlohe und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma BAVARIA Verkehrstechnik GmbH, Beerbacher Weg 12, 91207 Lauf, auf Grundlage des Angebots vom 07.04.2025, zum Angebotspreis von 73.353,72 €, einschließlich Mehrwertsteuer zu vergeben.
Überplanung der Ortskanalisation Heldmannsberg mit Ableitungskanal nach Thalheim – Vergabe von Ingenieurleistungen LPH 5 – 9
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Vorhaben „Überplanung der Ortskanalisation Heldmannsberg mit Ableitungskanal nach Thalheim“ für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Ingenieurbüro ITEC Ingenieure Kellermann GmbH, Laubener Straße 10, 90475 Nürnberg, auf Grundlage des Honorarangebots vom 14.04.2025, in Höhe von 108.311,73 € brutto. Vorerst werden jedoch nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis einschließlich 7 beauftragt. Erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheids (ausgesprochen durch das WWA Nürnberg) erfolgt die weitere Beauftragung der Leistungsbilder der Phasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung.
Überplanung der Ableitung der der Abwässer von Stallbaum nach Hartmannshof- Vergabe von Ingenieurleistungen LPH 5 – 9
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe er Ingenieurleistungen für das Vorhaben „Überleitung der Abwässer von Stallbaum nach Hartmannshof“ für die Leistungsphasen 5 bis 9 an das Ingenieurbüro ITEC Ingenieure Kellermann GmbH, Laubaner Straße 10, 90475 Nürnberg, auf Grundlage des Honorarangebots vom 15.04.2025, in Höhe von 57.915,13 € brutto. Vorerst werden jedoch nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis einschl. Leistungsphase 7 beauftragt. Erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheids (ausgesprochen durch das WWA Nürnberg) erfolgt die weitere Beauftragung der Leistungsbilder der Phasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung.
Überplanung der Ableitung der Abwässer von Waizenfeld nach Stallbaum – Vergabe von Ingenieurleistungen LPH 5- 9
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Vorhaben „Überleitung der Abwässer von Waizenfeld nach Stallbaum“ für die Leistungphasen 5 bis 9 an das Ingenieurbüro ITEC Ingenieure Kellermann GmbH, Laubaner Straße 10, 90475 Nürnberg, auf Grundlage des Honorarangebots vom 15.04.2025 in Höhe von 117.681,69 € brutto. Vorerst werden jedoch nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis einschließlich Leistungsphase 7 beauftragt. Erst nach Vorliegen des entsprechenden Zuwendungsbescheids (ausgesprochen durch das WWA Nürnberg) erfolgt die weitere Beauftragung der Leistungsbilder der Phasen 8 und 9 sowie der örtlichen Bauüberwachung.
Informationen und Anfragen
Der Bürgermeister informiert:
- Das Landratsamt hat Appelsberg an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Deshalb wird die Straße nach Appelsberg neu asphaltiert. Bei einem Ortstermin mit Hr. Kugler, Fa. Meidenbauer, wurden die Bushaltestellen besprochen.
- Am 26. Mai beginnen die Arbeiten an der GVS nach Arzlohe. Die Asphaltierung ist für den 10./11.06.2025 vorgesehen. Die Einwohner von Althaus wurden durch ein Schreiben mit Telefonnummern von Ansprechpartnern informiert.
- Frau Vogelsang (Planungsbüro Vogelsang) wird im Juni mit der Überplanung von Hohenstadt beginnen. Im September soll die weitere Vorgehensweise im Gemeinderat beraten werden.
- Im Mittelweg fand eine Kanalsanierung statt und Wasserschieber wurden getauscht.
- Gemeinderat Claus Tausendpfund bittet, bei der Umfahrung von Appelsberg Querrinnen anzubringen, um ein Ausschwemmen des Schotterweges bei Starkregen zu verhindern.
- Die 3. Bürgermeisterin mahnt die vielen tief liegenden Kanaldeckel auf Gemeindestraßen an. Diese würden saniert, so der Bürgermeister, jedoch nur in dem Maß, wie im Haushalt vorgesehen. Ferner erkundigt sich Gabi Bleisteiner nach dem Sachstand am Friedhof Hartmannshof. Armin Haushahn informiert, dass Urnengräber errichtet werden.
- Für die Umbenennung der Wilhelm-Aschka-Straße sind bereits einige Vorschläge genannt worden. Gabi Bleisteiner schlägt Alois-Schmid-Straße (ehem. Bürgermeister) vor.