Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

Stand: 14. Februar 2025
Beschreibung

Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
  • bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
  • Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
  • Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
  • die Buchungen ausreichend belegt sind und
  • die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.

Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen. 

Ansprechpartner

Frau Kohl

Funktion: - Keine Angabe -

kasse@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 35

Frau Kretschmer

Funktion: - Keine Angabe -

kasse@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 20

Frau Seidl

Funktion: - Keine Angabe -

steuern-abgaben@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 14

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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