Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
  • Immissionsschutz
  • Lärmbelästigung
  • Rasen mähen
  • Rasenmäher
Stand: 03. Juli 2025
Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Brand

Funktion: Geschäftsleitender Angestellter

geschaeftsleitung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 18

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: