Grabmalprüfungen auf den gemeindlichen Friedhöfen Pommelsbrunn, Hohenstadt und Hartmannshof

26. Mai 2026

Grabmalprüfungen auf den gemeindlichen Friedhöfen Pommelsbrunn, Hohenstadt und Hartmannshof

Die Friedhofsverwaltung informiert:

 

Aufgrund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind die Träger von Friedhöfen gesetzlich verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale zu überprüfen. Ursache für die fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs, nach dem Zusammenbrechen des Sarges, verlorengeht.

 

Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, dass die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher gewährleistet werden kann. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet. Immer wieder ist der Presse zu entnehmen, dass Personen, hauptsächlich Kinder, durch nicht standsichere Grabsteine verletzt oder sogar getötet wurden.

 

Die Standsicherheitsprüfung ist keine Behördenwillkür, auch wenn sie manchmal den Unmut der Grabnutzungsberechtigten hervorruft und Kritik laut wird. Sie dient der Verhütung von Unfällen, der Sicherheit der Friedhofsbesucher und somit auch der Sicherheit der Grabnutzungsberechtigten. Sie dient ebenfalls der Beweisführung zur Standsicherheit des Grabmals und somit auch der Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Friedhofsträger und dem Grabnutzungsberechtigten.

 

Die Prüfungen werden in diesem Jahr im Zeitraum vom 01.06. bis 03.06.2026 (vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen) von der Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR auf folgenden Friedhöfen durchgeführt:

 

Friedhof Hartmannshof

Friedhof Pommelsbrunn (kirchlicher und gemeindlicher Teil)

Friedhof Hohenstadt (neuer Friedhof)

 

Nutzungsberechtigten von Grabstellen, bei denen Mängel festgestellt worden sind, erhalten im Bedarfsfall eine schriftliche Benachrichtigung. Bei Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung natürlich gerne zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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