Der Wassercent in Bayern kommt: Zählerstand zum 1. Juli dokumentieren

29. Juni 2026

Der Wassercent in Bayern kommt: Zählerstand zum 1. Juli dokumentieren

Pressemitteilung Landratsamt Nürnberger Land:

 

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Bayern der sogenannte Wassercent. Die neue Abgabe soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Wer Grundwasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt, ist zur Zahlung verpflichtet. Dazu gehören öffentliche Wasserversorger, Unternehmen und Privatpersonen. Haushalte, die ihr Wasser über die Wasserversorgung beziehen, gelten nicht als direkte Nutzer.

 

Die erste Erhebung findet vom 1. Juli bis 31. Dezember statt. Konkrete Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Der Wassercent beträgt 10 Cent pro Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser. Pro Jahr gibt es eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern. Für dieses Jahr beträgt die Freimenge aufgrund der Einführung zur Jahresmitte 2.500 Kubikmeter. Wer diese Menge im Jahr 2026 nicht überschreitet, muss keine Abgabe zahlen. Grundlage für die Berechnung ist entweder die im Wasserentnahmebescheid festgelegte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge.

 

Wer die tatsächlich entnommene Wassermenge ansetzen lassen möchte, kann diese bis zum 1. März 2027 beim zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt melden. Das Umweltministerium empfiehlt, die Zählerstände von Wasseruhren oder Pumpen zum 1. Juli und 31. Dezember zu dokumentieren. Es gilt der Grundsatz von Vertrauen und Selbstverantwortung, eine gesetzliche Messverpflichtung besteht nicht.

 

Betroffene erhalten im Herbst weitere Informationen, unter anderem zur elektronischen Übermittlung der Entnahmemenge. Mehr Infos gibt es außerdem unter: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm.

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