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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2026:
Jugendbeauftragte sind zentrale Ansprechpartner für Belange und Anliegen von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde. Sie sind Gemeinderäte, die ehrenamtliche Aufgaben übernehmen und die Anliegen der Kinder und Jugendlichen und auch der Jugendarbeit vertreten, unterstützen und fördern.
So legitimieren gesetzliche Grundlagen u.a. in Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO), SGB VIII und Art. 30 Abs 1 Satz 1 AGSG, die Kinder- und Jugendarbeit in verpflichtender Weise.
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden Frau Vanessa Wieland, Herr Manuel Näpfel und Herr Johannes Kraus zu gemeindlichen Jugendbeauftragten bestellt.
Bürgermeister Armin Haushahn bedankt sich beim bisherigen Jugendbeauftragten, 2. Bürgermeister Thorsten Brunner, für die Übernahme dieses Amtes in den letzten Jahren.
Heute erfolgt nun die offizielle Bestellung der Jugendbeauftragten. Hierzu werden die Bestellungsurkunden an Frau Wieland, Herrn Näpfel und Herrn Kraus übergeben.
Die gemeindlichen Seniorenvertretungen sind Einzelpersonen oder Personengruppen, die mit Unterstützung der Gemeinde die Anliegen der Senioren des Gemeindebereichs wahrnehmen, vertreten und die Bedürfnisse dieser stetig wachsenden Bevölkerungsgruppe herausarbeiten und entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote koordinieren.
Frau Martina Hoffmann hat die Funktion der Seniorenbeauftragten in den vergangenen Jahren bereits wahrgenommen. Nachdem sie sich bereit erklärt hatte, das Amt erneut zu übernehmen, wird sie erneut in der Sitzung des Gemeinderats im September 2026 zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde bestellt.
Im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgt nun die offizielle Bestellung sowie die Übergabe der Bestellungsurkunde.
Gem. Art. 100 Abs. 2 GO, hat die Gemeinde einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Kassengeschäfte komplett an eine externe Stelle ausgelagert werden. Zudem werden strenge Trennungsgrundsätze festgelegt (Anordnungsbefugte dürfen nicht gleichzeitig Kassenverwalter sein).
Die bisherige Kassenverwalterin, Frau Ronja Winter, hat die Gemeinde Pommelsbrunn mit Wirkung zum 30.09.2025 verlassen.
Als Nachfolgerin wird Frau Susanne Preßl von der Vewaltung vorgeschlagen.
Frau Preßl wird nach Art. 100 Abs. 2 GO, ab dem 30.10.2026, zur Kassenverwalterin der Gemeinde Pommelsbrunn bestellt.
VB 2026-22-4, BA 2026/12, Antrag auf Vorbescheid, Aufstockung des Wohnhauses zu Wohnzwecken, Hegendorf 23, Fl. Nr. 865, Gemarkung Hubmersberg
Für das Grundstück Hegendorf 23, Fl. Nr. 865, Gemarkung Hubmersberg, wurde ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die rechtsverbindliche Klärung, ob die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses zu Wohnzwecken bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Gemeinderätin Lisa Albert möchte wissen, welcher Unterschied hier zu den Häusern im Außenbereich in Hubmersberg besteht. Bürgermeister Haushahn informiert, dass es sich in Hegendorf um ein genehmigtes Wohnhaus handelt, in Hubmersberg hingegen um Ferienhäuser.
Für das bestehende Wohngebäude liegen Bestandsgenehmigungen vor. Durch die geplante Aufstockung sollen im Dachgeschoss zusätzliche Wohnräume in Form von zwei Kinderzimmern und einem Schlafzimmer geschaffen werden. Aus den eingereichten Planunterlagen, insbesondere der Bauzeichnung Schnitt A-A ergibt sich für das aufgestockte Dachgeschoss eine Höhe von ca. 5,79 m.
Das Vorhabengrundstück liegt planungsrechtlich im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Da für das Bestandsgebäude genehmigte Bauunterlagen vorliegen, können nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB, Änderungen oder Erweiterungen eines zulässigerweise errichteten Wohngebäudes im Außenbereich zugelassen werden. Da das bestehende Wohnhaus rechtmäßig errichtet wurde, sind die Voraussetzungen für eine positive bauplanungsrechtliche Beurteilung grundsätzlich gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Vorbescheid VB 2026-22-4, BA 2026/12, Aufstockung des Wohnhauses zu Wohnzwecken, auf dem Grundstück Hegendorf 23, Fl. Nr. 865, Gemarkung Hubmersberg, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB einstimmig.
B 2026-827-9, BA 2026/25, Antrag auf Baugenehmigung, Umnutzung einer gewerblichen Ladenfläche zu einem Gastraum mit 20 Sitzplätzen, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 60/1, Hersbrucker Straße 2
Der Gemeinde Pommelsbrunn liegt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung einer bestehenden gewerblichen Ladenfläche zu einem Gastraum mit 20 Sitzplätzen, auf dem Grundstück Hersbrucker Straße 2, Fl.-Nr. 60/1, Gemarkung Hartmannshof, vor.
Die geplante Umnutzung ist im rechten Gebäudeteil des Erdgeschosses angedacht.
Geplant ist die Einrichtung eines Gastraums mit insgesamt 20 Sitzplätzen. Darüber hinaus sind ein Lagerraum, eine Garderobe sowie eine Gästetoilette vorgesehen.
Für den linken Gebäudeteil des Anwesens besteht bereits eine Genehmigung als Imbissbetrieb.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt.
Nach den eingereichten Antragsunterlagen sind für das Vorhaben insgesamt neun Stellplätze nachzuweisen. Im vorgelegten Stellplatznachweis vom 12.10.2026 werden sieben Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Für die verbleibenden zwei Stellplätze wird von Seiten des Bauherrn auf die Möglichkeit einer Stellplatzablöse verwiesen.
Ein förmlicher Antrag auf Stellplatzablöse wurde bislang nicht gestellt. Im Rahmen einer E-Mail-Korrespondenz teilte der Entwurfsverfasser mit, dass für die von der Gemeinde festgesetzte Ablösesumme in Höhe von 20.000 Euro noch Klärungsbedarf besteht. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Pommelsbrunn ausdrücklich anstrebt, die erforderlichen Stellplätze auf dem eigenen Baugrundstück zu schaffen und Stellplatzablösen grundsätzlich zu vermeiden sind (Präzendenzfall).
Im Zuge der weiteren Beratung ist die Frage zu klären, ob eine Ablösung der fehlenden Stellplätze seitens der Gemeinde grundsätzlich in Betracht kommt oder weiterhin auf einen vollständigen Stellplatznachweis auf dem Baugrundstück bestanden werden soll.
Gemeinderätin Lisa Albert und Gemeinderat Franz Altmann sprechen sich dafür aus, für nur einen Stellplatz eine Ablöse zu verlangen, den zweiten Stellplatz noch auf dem Grundstück anzusiedeln, evtl. auf der Ostseite des Grundstücks, meint 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner.
Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag auf Umnutzung einer gewerblichen Ladenfläche in einen Gastraum mit 20 Sitzplätzen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass auf dem Grundstück Fl. Nr. 60/1 noch ein weiterer Parkplatz nachgewiesen wird. Der noch fehlende Parkplatz wird über die geltende Stellplatzsatzung abgelöst.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung, B 2026-827-9, BA 2026/25, Umnutzung einer gewerblichen Ladenfläche in einen Gastraum mit 20 Sitzplätzen, auf dem Grundstück Hersbrucker Straße 2, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 60/1, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB einstimmig.
Wie jedes Jahr sind die Fördergemeinden der Städtebauförderung aufgefordert, ihre Bedarfe und Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden sollen, für das folgende Haushaltsjahr anzumelden bzw. mitzuteilen.
Da auch die Gemeinde Pommelsbrunn, wie viele andere Kommunen, mit den vorhandenen Finanzmitteln vordringlich Aufgaben wie beispielsweise Projekte der Ver- und Entsorgung, Straßensanierung und Ganztagsbetreuung abarbeiten müssen, bleibt für Maßnahmen der Städtebauförderung wenig bis gar kein finanzieller Spielraum.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, für das Jahr 2027 keinen Bedarf an Städtebauförderungsmitteln anzumelden, da diese ohnehin nicht zum Tragen kommen.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken soll dennoch ein Antrag gestellt werden, der zwar für das Jahr 2027 keine Mittel vorsieht, jedoch in den weiteren Jahren einen Ansatz für Planungsleistungen veranschlagt wird. Die Gemeinde bekundet damit ihr Interesse, weiterhin am Städtebauförderungsprogramm teilnehmen zu wollen.
In der Finanzplanung für 2028 ist die Planung der Neugestaltung Arzloher Straße und Parkplatz Behaimweg (Planungskosten 45.000 Euro) vorzumerken. Wann die Umsetzung der Maßnahme erfolgen kann, ist von der Haushaltsentwicklung sowie der weiteren Teilhabe am Städtebauförderungsprogramm abhängig.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, den Antrag „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung“ (Nr. 22.1 StBauFR 2007) für das Jahr 2027 zu stellen, jedoch ohne Anmeldung von Mitteln für konkrete Maßnahmen. In der Finanzplanung für 2028 ist die Planung der Neugestaltung Arzloher Straße und Parkplatz Behaimweg (Planungskosten 45.000 Euro) vorzumerken.
Zum 01.01.2027 entfällt die bisherige kindbezogene Förderung der Staatsregierung in Höhe von 100 € pro Kindergartenkind. Es liegt somit künftig im Ermessen der Kommunen, diesen Betrag als freiwillige Leistung zu übernehmen.
Nach Rücksprache auf Landkreisebene zeichnet sich ab, dass keine Kommune diese Förderung übernehmen wird. Eine Ausnahme bildet die Stadt Röthenbach, die auf Antrag 50 € pro Kind für Röthenbacher Kinder gewährt. Gastkinder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die Gemeinde hat in den vergangenen beiden Jahren jeweils mehr als 1 Mio. € für sämtliche Einrichtungen aufgewendet.
Durch den Wegfall der Förderung würden, abhängig von der Entscheidung über eine vollständige oder teilweise Übernahme durch die Gemeinde, zusätzliche Kosten in Höhe von 268.800 € bis 463.200 € entstehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die wegfallende Förderung von 100 € auf die Eltern umzulegen und somit nicht durch zusätzliche kommunale Mittel auszugleichen. Hintergrund ist, dass die Gemeinde bereits heute jährlich mehr als 1 Mio. € zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen beiträgt.
Bürgermeister Haushahn ergänzt, dass eine Förderung, als freiwillige Leistung, sich schwierig gestalten könnte, sollte die Gemeinde Pommelsbrunn wieder einen Kredit benötigen. Die Förderung dann wieder zu streichen, sei nur schwer vermittelbar. Des Weiteren sei derzeit der kommunale Anteil der Gemeinde von rund 3000 Euro/ Kind im Jahr auch nicht zu vernachlässigen, fährt der Bürgermeister fort. Gemeinderätin Doris Ertel erinnert an die Wichtigkeit der frühkindlichen Förderung und schlägt vor, die Vorschulkinder mit 100 Euro zu fördern. Dem Vorschlag schließen sich Gemeinderätin Lisa Albert und die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner an, die meint, dass auch 50 Euro denkbar seien. Dieses Jahr rechne man mit 73 Vorschulkindern, nächstes Jahr mit 37 Vorschulkindern, weiß die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner. Gemeinderat Franz Altmann meint, man solle die Förderung für 1 Jahr auszahlen und im Haupt- und Finanzausschuss das Thema im Blick behalten. Es sei ein schönes Signal an die Familien. Während Gemeinderat Maximilian Pickel an den Verwaltungsaufwand denkt, meint Gemeinderätin Doris Ertel, dass dieser kein Hindernis sein könne. 2. Bürgermeister Thorsten Brunner mahnt, nur das umzusetzen, was man sich auch leisten könne. Gemeinderat Markus Bauer schlägt vor, eine Förderung an das jeweilige Familieneinkommen zu koppeln. Gemeinderat Stefan Ringer erinnert an die gestiegenen Gebühren in den Kindertagesstätten. Diese gelte es zu überdenken.
Da eine Entscheidung auch von der Gemeinde Weigendorf mitgetragen werden müsste, sollte hier vorab ein Gespräch stattfinden. Die Gemeinde Weigendorf erhält Stabilisierungshilfe, erinnert der Bürgermeister, was wiederum freiwillige Leistungen entsprechend erschwere. Am 12. November findet die nächste SV-/SKV-Sitzung statt, in der das Thema Beratungsgegenstand sein soll. Gemeinderat Claus Tausendpfund möchte wissen, was ist, wenn Weigendorf sich nicht an einer Bezuschussung beteiligt. Bürgermeister Haushahn meint, es sei denkbar, dass nur die Pommelsbrunner Kinder profitieren.
Herr Diakon Albrecht berichtete in der Bauausschusssitzung vom 17.09.2026 über den baulichen Zustand der Kirche in Hartmannshof.
Eine statische Sanierung der Kirche ist demnach unumgänglich, da das Dach der Kirche die Außenwände nach außen drückt und zudem ein Schädlingsbefall im Gebälk vorliegt. Ohne entsprechende Maßnahmen droht die Schließung des Gebäudes. Die Verschlechterung des Zustands wird derzeit durch monatliche Begehungen überwacht und hat sich bislang nicht weiter verschlimmert. Für die Durchführung der Arbeiten, bei denen das Dach ab- und neu gedeckt werden muss, wird mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr gerechnet.
Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf ca. 350.000 Euro. Davon sind bisher 165.000 Euro durch Zusagen der Landeskirche und der Kirchengemeinde Hartmannshof gedeckt. Weitere Unterstützung in Form von Arbeitszeit und Material wurde von Förderern zugesagt. Es verbleibt eine ungedeckte Finanzierungslücke von ca. 90.000 Euro bis 110.000 Euro. Eine Querfinanzierung aus den Mitteln anderer Kirchengemeinden ist aufgrund der strikten Haushaltstrennung rechtlich nicht möglich; zudem verfügt die Kirchengemeinde Hartmannshof über keine eigenen Vermögenswerte.
Im Rahmen der Beratungen des Bau– und Grundstücksausschusses wurden verschiedene Ansätze erörtert. Seitens des Gemeinderats wurde unter anderem vorgeschlagen, die Dachstuhlkonstruktion bauplanerisch auf Einsparmöglichkeiten und weitere Fördermittel zu prüfen. Ein von der Landeskirche aufzunehmender Kredit wäre zwar denkbar, müsste jedoch wieder zurückgezahlt werden, erörterte Albrecht.
Als Orientierungsrahmen für eine kommunale Beteiligung kann die vorausgegangene Kirchensanierung in Pommelsbrunn herangezogen werden, die von der Gemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro unterstützt wurde.
Gemeinderat Klaus Haas plädiert für einen dreimaligen Zuschuss von jeweils 10.000 Euro. Zusätzlich soll Hartholz aus der Waldmaßnahme in Hohenstadt gespendet werden. Schließlich gebe man auch viel Geld für Architektenleistungen bei gemeindlichen Baumaßnahmen aus. Gemeinderätin Lisa Albert setzt dagegen, dass es sich hierbei um Pflichtaufgaben handle und nicht um freiwillige Leistungen. Thomas Kahabka zeigt wenig Verständnis dafür, dass für Kinder kein Geld da ist, wie gerade unter TOP 7 beraten, aber eine Kirchensanierung mit 30.000 Euro bezuschusst werden soll. Die Landeskirche habe genug Geld, so Gemeinderat Claus Tausendpfund, sie schaffe es nur nicht aufgrund der getrennten Haushalte das Geld richtig zu verteilen. 30.000 Euro hält er für zu viel. Gemeinderätin Lisa Albert stimmt dem zu, dass die Landeskirche viel Geld hat, jedoch auch viel sanierungsbedürftige Kirchen. Bei der Unterstützung rät sie Maß zu halten und spricht sich für 10.000 Euro aus. Man versuche den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, jedoch mit Weitblick, schließt Gemeinderat Thomas Häberlein.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, für die statische Sanierung der Kirche in Hartmannshof einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zu gewähren. Die Mittel werden im Haushalt 2027 bereitgestellt.
Neubau Wasserleitung Pegnitztalstraße BA II in Hohenstadt – Vergabe von Bauleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Ochs Rohrleitungsbau GmbH, Schieräckerstr. 35, 90431 Nürnberg, zum Angebotspreis von 218.179,17 €, einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.
Ausbau der Schulstraße in Hartmannshof – Vergabe von Bauleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Scharnagl Hoch- und Tiefbau GmbH, Oskar-von-Miller-Str. 18, 92637 Weiden, zum Angebotspreis von 627.300,40 € einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.
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