30. Juli 2026

Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 28.07.2026

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2026:

 

Breitbandausbau in der Gemeinde Pommelsbrunn - Bundesförderprogramm 2026 (Gigabit-Richtlinie 2.0) in Kombination mit der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (BayKoRidi)

 

Um den flächendeckenden Ausbau mit Gigabit-Anschlüssen (FFTH) voranzutreiben, hat die Gemeinde Pommelsbrunn das gesetzlich vorgeschriebene Markterkundungsverfahren (MEV) von der Breitbandberatung Bayern GmbH durchführen lassen.

 

Das Ergebnis des MEV liegt nun vor.

 

Anzahl der aktuell förderfähigen Adressen:             2.203

 

Durchschnittliche Ausbaukosten pro Adresse

(gem. Empfehlung BBZ 2025 & 2026):                     6.000 € (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)

 

Berechneter Wert für vorl. Förderantrag:                  13.218.000,00 €

(Förderung Bund + Förderung Land + Eigenanteil Kommune)

 

 

Die Höhe der durchschnittlichen Ausbaukosten pro Adresse liegen nach Rücksprache mit dem Projektträger und dem Breitbandzentrum bei 6.000 €, dieser Wert wird daher auch für den Förderantrag angenommen. Im Falle einer positiven Bescheidung, wird die Breitbandberatung Bayern GmbH noch einmal eine detaillierte Grobkalkulation für Ihr Ausbaugebiet vorlegen.

 

Da das MEV die Versorgungslücken offiziell bestätigt hat, ist der staatlich geförderte Ausbau der einzige Weg, um eine flächendeckende Gigabit-Versorgung zu garantieren. Ein Abbruch des Verfahrens würde bedeuten, dass die betroffenen Bürger und Unternehmen dauerhaft von der digitalen Infrastruktur abgeschnitten bleiben. Die Breitbandberatung Bayern GmbH empfiehlt deshalb die Einreichung des Antrags auf einen Förderbescheid bei Bund und Land, dies stellt den nächsten Verfahrensschritt dar. Die Frist zur Einreichung endet am 15.09.2026. Mit einer Entscheidung über die Bewilligung ist voraussichtlich im Nov./Dez. 2026 zu rechnen.

 

Sobald der Förderbescheid vorliegt, kann das Auswahlverfahren (die Ausschreibung für die Bauleistung) gestartet werden. Das finale Ergebnis der Ausschreibung und die damit verbundenen exakten Kosten werden dem Gremium vor der endgültigen Auftragsvergabe erneut zum Beschluss vorgelegt.

 

Die Breitbandberatung weist daraufhin, dass auch die Bonität der Kommune gegeben sein muss. D.h. aus Sicht des Projektträger, dass die Gemeinde Pommelsbrunn in der Lage ist, die gesamten Kosten des Ausbaus vorzufinanzieren. Nach Zahlung der Rechnung der ausbauenden Firma kann die Gemeinde dann einen Mittelabruf beim Projektträger stellen, um die Fördermittel zu erhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die bewilligten Fördermittel von Bund und Land erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme abgerufen werden können. Im Wege von Teilauszahlungsanträgen (Abschlagszahlungen) werden je nach Baufortschritt die bewilligten Fördermittel abgerufen. Die Zwischenfinanzierung der fließenden Ausgaben bis zum jeweiligen Geldeingang der Förderstellen sowie der verbleibende Eigenanteil werden im Rahmen des Kassen- und Finanzmanagement der Kämmerei sichergestellt.

 

Gemeinderat Thomas Kahabka erkundigt sich, ob nach der Erneuerung der Straße 500 in Eschenbach erneut die Decke für eine Breitbandverlegung geöffnet werden müsse. Bürgermeister Armin Haushahn meint, dass nach heutigem Beschluss gleich ein Leerrohr bei der Straßensanierung eingezogen werde. Nacharbeiten wie bei der letzten Maßnahme zum Breitbandausbau sollten laut Gemeinderat Franz Altmann möglichst vermieden werden, eine gute Beaufsichtigung der Arbeiten sei seiner Meinung nach wichtig.

 

Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung des Verfahrens und die Einreichung eines Förderantrages in vorläufiger Höhe bis spätestens 15.09.2026 einstimmig. Die Kommune wird auf Basis des Finanzierungsplans die Finanzmittel im Haushaltsplan berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten und die Breitbandberatung Bayern GmbH für die fachliche Begleitung zu beauftragen. Die förderfähigen Kosten werden auf Basis des vorliegenden Bescheids für Beratungsleistungen vom Bund zu 100 % erstattet.

 

private Bauanträge:

 

B-2026-671-9, BA 2026/4, Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Heldmannsberg, Fl. Nr. 1706/1

 

Die Antragstellerin, Frau Luber, beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1706/1 der Gemarkung Heldmannsberg die Errichtung eines Einfamilienhauses mit angebauter Doppelgarage.

 

Das Wohngebäude weist eine Grundfläche von 15,49 m × 10,99 m auf. Die unmittelbar angebaute Doppelgarage besitzt eine Grundfläche von 11,92 m × 6,79 m.

 

Das Wohngebäude ist mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 42° geplant.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Das Vorhaben liegt innerhalb der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Heldmannsberg. Die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die erforderlichen Leitungsrechte wurden notariell bestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.

 

Gemeinderat Klaus Haas zeigt wenig Verständnis, dass aufgrund fehlender Dienstbarkeiten eine Wasserleitung für viel Geld umverlegt werden muss. Bürgermeister Haushahn erläutert, dass ein Grundstück nur als gesichert erschlossen gilt, wenn auch die Wasserversorgung gesichert ist.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauantrag B-2026-671-9, BA 2026/4, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück der Gemarkung Heldmannsberg, Fl. Nr. 1706/1, Heldmannsberg, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB einstimmig.

 

B-2025-99-4, BA 2025/15, Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Parkplatzes, Gemarkung Hubmersberg, Fleck, Fl. Nr. 1073

 

Der Antrag auf Errichtung eines Parkplatzes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1073, Fleck, Gemarkung Hubmersberg, wurde bereits mehrfach im Bau- und Grundstücksausschuss behandelt. Zuletzt befasste sich der Bau- und Grundstücksausschuss in seiner Sitzung vom 16.04.2026 mit dem Vorhaben. In dieser Sitzung wurde kein Beschluss gefasst.

 

Zwischenzeitlich wurden überarbeitete Antragsunterlagen eingereicht. Gegenüber der bisherigen Planung wurde die Größe der vorgesehenen Parkplatzfläche reduziert. Während die ursprünglich geplante Parkplatzfläche 3.432,53 m² betrug, weist die nun vorgelegte Planung eine Fläche von 2.611,25 m² aus. Ursprünglich waren 78 Parkplätze geplant, in der Umplanung sind 52 Parkplätze vorgesehen.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land hat der Gemeinde mit Schreiben vom März 2026 mitgeteilt, dass für das Vorhaben keine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist, da seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Ausgleichsflächen gefordert werden. Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 24.03.2026 bestätigt, dass für das Vorhaben keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

 

Auf Grundlage der nun vorliegenden geänderten Planung sowie der Stellungnahmen des Landratsamtes Nürnberger Land bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände gegen das Vorhaben. Aufgrund der reduzierten Parkplatzfläche und der fachbehördlichen Einschätzung empfiehlt die Verwaltung, dem Bauvorhaben zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Die abschließende Prüfung der bauplanungs-, bauordnungs- sowie gegebenenfalls weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgt im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt Nürnberger Land als zuständige Genehmigungsbehörde. Diese solle auch auf die Art und Höhe der geplanten Hecke achten sowie eine evtl. Beschattungsmöglichkeit für den Parkplatz in Form von Bäumen, meint Gemeinderat Franz Altmann. Die Hinweise werden in die Stellungnahme aufgenommen.

 

Ferner bittet Gemeinderätin Lisa Albert darum, die Toilettenlösung in Hirschbach erneut zu prüfen, ob diese ggf. auch für den hiesigen Parkplatz eine Möglichkeit darstelle. Parkgebühren, welche der Privatbetreiber bereits erhebt, könnten für die Reinigung der Anlage verwendet werden. Bürgermeister Haushahn meint, dies sei Sache des Eigentümers und er werde diesen darauf hinweisen.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung B-2025-99-4, BA 2025/15, Errichtung eines Parkplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1073, Fleck, der Gemarkung Hubmersberg, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB mehrheitlich.

 

Informationen und Anfragen

 

  • Am 27.Juli fand ein Termin mit der Strabag und dem Staatlichen Bauamt an der Brücke in Hohenstadt statt. Die Arbeiten liefen etwas verzögert, berichtet Bürgermeister Haushahn, aber noch im zeitlichen Rahmen. Fertigstellung sei definitiv für 2026 vorgesehen.
  • Die Entfernung der Eichenspinner-Raupen und Nester am Radweg Hohenstadt Richtung Happurg hat die Gemeinde Pommelsbrunn 1.852,24 Euro gekostet. Gemeinderätin Lisa Albert lobt das schnelle Handeln sowie die nur kurzzeitige Sperrung des Radwegs.
  • Richtung Kleinviehberg wurden die Leitplanken gesetzt, allerdings ca. 150 m weniger, als ursprünglich geplant, aufgrund eines parallel zum Straßenrand verlegten Telekomkabels. Ein Spezialeinbau der Leitplanken, aufgrund des Kabels würde, laut Angebot, ca. 150.000 Euro Mehrkosten verursachen. Es wurde davon abgesehen.
  • Mit Mail vom 27.Juli 2026 wurde die Gemeinde Pommelsbrunn informiert, dass der Shuttlebus der Linie 440 vom Bahnhof Hersbruck links zu den Hersbrucker Schulen und zurück ab dem 01.09.2026 eingestellt wird. Es bestehe keine Beförderungspflicht mehr, heißt es in der Stellungnahme des Landratsamts.
  • Der Tag der Regionen findet 2027 in Pommelsbrunn statt. Ein erstes Gespräch mit dem Landratsamt ist für September 2026 vorgesehen.
  • Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner bittet zu prüfen, wie die Beiträge in den Kitas voraussichtlich steigen werden und bezieht sich dabei auf einen Bericht in der HZ, vom 28.07.2026 „Müssen Eltern künftig mehr zahlen?“ Bürgermeister Haushahn verweist auf den Schulvermögen- und Kindergartenverband und, dass die Gemeinde Pommelsbrunn nicht Träger der Einrichtungen sei. Des Weiteren bittet Gabi Bleisteiner um die Anbringung der gelben Bänder an den Obstbäumen, die gepflückt werden dürfen. Dies wird durch den Bauhof erfolgen.
  • Gemeinderat Klaus Haas informiert, dass die Evangelische Kirche aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Hartmannshofer Kirche die politische Gemeinde um finanzielle Unterstützung bitten wird. Man sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, wie man darauf reagieren wolle, meint Haas und betont das wichtige, gesellschaftliche Zusammenleben innerhalb der Kirchengemeinde. Über ein bereits stattgefundenes Gespräch berichtete der Bürgermeister bereits in nicht-öffentlicher Sitzung am 29.04.2026.

 

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: