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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026:
Gemäß Art. 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) bildet der Gemeinderat in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens 7 Mitgliedern.
In der konstituierenden Sitzung wurde der Rechnungsprüfungsausschuss aus folgenden Mitgliedern des Gemeinderats gebildet:
Thomas Häberlein, FW
Gabi Bleisteiner, FW
Thorsten Brunner, CSU
Stefan Ringer, CSU
Klaus Haas, SPD
Thomas Kahabka, GRÜNE
Kurt Hähnlein, AfD
Aus diesem Kreis wäre nun noch ein Ausschuss-Vorsitzender zu bestimmen. Dies erfolgt in offener Abstimmung (Art. 51 Abs. 1 GO).
Gemeinderat Claus Tausendpfund schlägt Gemeinderat Thomas Häberlein zum Ausschuss-Vorsitzenden vor.
Dieser steht für das Amt zur Verfügung.
Die Verwaltung hat bereits einen Platz für eine Fortbildung zum Thema Rechnungsprüfung bei der BVS im September 2026 geblockt.
Der Gemeinderat bestimmt Herrn Thomas Häberlein einstimmig in offener Abstimmung zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss. Herr Thomas Häberlein nimmt das Amt an.
Anschließend gibt der Bürgermeister Armin Haushahn noch die Fraktionssprecher bekannt:
CSU - Claus Tausendpfund
Freie Wähler - Max Pickel
SPD - Klaus Haas
Grüne - Franz Altmann
Ein Fraktionssprecher kann erst benannt werden, wenn eine Fraktion besteht. Nach der Geschäftsordnung setzt eine Fraktion mindestens drei Mitglieder voraus. Die AfD ist mit 2 Mitgliedern im Gremium.
Die Gemeinde Pommelsbrunn betreibt eine öffentliche Entwässerungseinrichtung zur Beseitigung des auf den Grundstücken anfallenden Abwassers. Diese Einrichtung muss dauerhaft funktionsfähig, leistungsfähig und rechtssicher betrieben werden. Soweit an der Entwässerungseinrichtung Maßnahmen durchgeführt werden, die über laufende Unterhaltung hinausgehen und der Verbesserung oder Erneuerung der Anlage dienen, entsteht hierfür ein beitragsfähiger Aufwand.
Zur Finanzierung solcher Investitionen sieht das Kommunalabgabengesetz (KAG), insbesondere Art. 5 KAG, vor, Beiträge von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu erheben, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der verbesserten oder erneuerten Entwässerungseinrichtung ein besonderer Vorteil entsteht. Verbesserungsbeiträge sind damit ein Instrument, um Investitionskosten sachgerecht auf die bevorteilten Grundstücke zu verteilen.
Eine gesonderte Verbesserungsbeitragssatzung ist erforderlich, um die Beitragserhebung rechtssicher zu ermöglichen, insbesondere hinsichtlich Beitragstatbestand, Beitragsmaßstab, Beitragssatz, Entstehen der Beitragsschuld und Fälligkeit.
Die Gemeinde Pommelsbrunn beabsichtigt, die bestehende öffentliche Entwässerungseinrichtung zu verbessern und zu erneuern. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen insbesondere der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, der Anpassung an technische und rechtliche Anforderungen sowie der langfristigen Erhaltung der Funktionsfähigkeit der gemeindlichen Infrastruktur.
Bei den Maßnahmen handelt es sich nicht lediglich um laufende Unterhaltungs- oder Reparaturarbeiten, sondern um beitragsfähige Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der öffentlichen Entwässerungseinrichtung.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Gemeinden dazu angehalten, zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge zu erheben. Voraussetzung hierfür ist eine wirksame Satzungsgrundlage. Die Beitragserhebung erfolgt gegenüber den Grundstücken, denen durch die Möglichkeit des Anschlusses an die Entwässerungseinrichtung beziehungsweise deren Inanspruchnahme ein besonderer Vorteil vermittelt wird.
Der Beitragsmaßstab orientiert sich regelmäßig an der Grundstücksfläche und der Geschossfläche. Dieser Maßstab berücksichtigt sowohl den grundstücksbezogenen Vorteil, insbesondere im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung, als auch den nutzungsbezogenen Vorteil, insbesondere im Hinblick auf die Schmutzwasserbeseitigung. Der Maßstab „Grundstücksfläche und Geschossfläche“ wird im bayerischen Satzungsrecht als verbreitet und sachgerecht angesehen.
Zur Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen soll daher die „Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn“ erlassen werden.
Beratung zu § 6 Beitragssatz:
Nach § 6 der Satzung ist die Höhe des Verbesserungsbeitrags je Quadratmeter Grundstücksfläche und je Quadratmeter Geschossfläche festgesetzt. Der Beitragssatz ist auf Grundlage der beitragsfähigen Investitionskosten sowie der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen zu kalkulieren.
Für die Satzung wird folgender Beitragssatz vorgeschlagen:
| Beitragsmaßstab | Beitragssatz |
| je m² Grundstücksfläche | 0,12 € / m² |
| je m² Geschossfläche | 5,98 € / m² |
Der Gemeinderat hat über die endgültige Höhe der Beitragssätze zu beraten und zu beschließen.
Beratung zu § 7 Fälligkeit:
Nach § 7 der Satzung ist zu regeln, wann der Verbesserungsbeitrag fällig wird. Aufgrund der Höhe der Investitionskosten und zur Vermeidung einer einmaligen finanziellen Belastung der Beitragspflichtigen bietet sich eine Verteilung der Fälligkeit auf mehrere Jahre an.
Vorgesehen ist, die Beitragserhebung beziehungsweise die Fälligkeit der Bescheide auf die Jahre 2026, 2027 und 2028 aufzuteilen. Dadurch werden einerseits die Einnahmen der Gemeinde zur Finanzierung der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen planbar generiert, andererseits wird die Belastung der Beitragspflichtigen zeitlich gestreckt.
Durch den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung werden Einnahmen zur anteiligen Deckung des beitragsfähigen Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung generiert. Die Einnahmen verteilen sich nach der vorgesehenen Ratenregelung auf die Haushaltsjahre 2026, 2027 und 2028.
Die konkreten Beiträge ergeben sich aus der Beitragskalkulation und den festgesetzten Beitragssätzen.
Anschließende Diskussion:
Gemeinderat Klaus Haas erkundigt sich, ob ein Rückbau der bestehenden Anlage notwendig ist oder ob dieser ausgesetzt werden kann. Auch fragt er nach, ob diese Kosten bereits eingerechnet sind.
Der Bürgermeister antwortet, dass sämtliche mit den Ableitungskanälen in Zusammenhang stehende Arbeiten in der Satzung mit aufgenommen sein müssen, dies betreffe auch den Rückbau.
Wie wird bei einem Besitzerwechsel verfahren, hakt Herr Haas noch nach.
Auch hier informiert der Bürgermeister, dass dies notariell bei einem Verkauf geregelt werden müsse.
Gemeinderat Franz Altmann findet, dass der Rückbau ein gutes Thema für den Bauausschuss ist, um dort zu besprechen, was damit passieren soll.
Der 2. Bürgermeister Thorsten Brunner rät so zu verfahren, wie es vorgegeben wird.
Eine Überlegung von der 3. Bürgermeistern Gabriele Bleisteiner wäre, die Anlage zum Biotop zu machen. Der Bürgermeister Armin Haushahn spricht sich dafür aus, bei einem Vororttermin zu prüfen, welche geeigneten Umbaumaßnahmen eventuell geeignet wären.
Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
3. Die Fälligkeit nach § 7 der Satzung wird wie folgt geregelt:
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Änderung des „§ 7 Fälligkeit“ den Zusatz ca. 33% bei der 1. Rate, auszufertigen, bekanntzumachen und die Beitragserhebung auf Grundlage der Satzung vorzubereiten.
Der 2. Bürgermeister Thorsten Brunner fragt nach, ob es sich bei der 3. Rate um eine Abschlussrechnung handelt. Bürgermeister Haushahn verneint dies. Es wird nach Abschluss sämtlicher Arbeiten wird noch eine Abschlussrechnung erfolgen.
Die Antragsteller Marion und Günter Biefel beabsichtigen auf der Fl. Nr. 645 und auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 758 (für die Zufahrt) in Mittelburg, Gemarkung Arzlohe die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses. Das Grundstück wird nicht von der bestehenden Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfasst.
Um hier eine Bebauungsmöglichkeit zu schaffen, ist die 2. Änderung der bestehenden Satzung notwendig.
Das Bauvorhabengrundstück ist planungsrechtlich dem Außenbereich zugeordnet und im Flächennutzungsplan als Fläche für Acker und Landwirtschaft dargestellt. Der Erlass bzw. Änderung der Satzung ist zur Sicherung von Baumöglichkeiten erforderlich.
Die Erschließung ist möglich.
Die Kosten der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden vom Antragsteller übernommen.
Anschließende Diskussion:
Die 3. Bürgermeisterin Gabriele Bleisteiner befürwortet den Bau und ist erfreut, wenn Familienmitglieder in der Gemeinde bleiben möchten. Auch Gemeinderätin Lisa Albert schließt sich dem an. Sie findet „gleiches Recht für alle“, da auch andere Bürger eine Genehmigung erhalten haben. Das Grundstück grenzt auch an die Straße. Sie schlägt vor in diesem Zuge auch den Acker bzw. das Grundstück daneben zu prüfen.
Der Bürgermeister Armin Haushahn pflichtet dem bei, dass sich im Laufe des Verfahrens noch weitere Anwohner anschließen können.
Gemeinderat Klaus Haas berichtet, dass es im Ortsteil Stallbaum auch so war und man sich über neue Mitglieder bei der Freiwilligen Feuerwehr oder ansässigen Vereinen freuen kann. Gemeinderat Franz Altmann freut sich über die gewonnene Handlungsfreiheit aufgrund der geschaffenen Anlageneinheit.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Mittelburg, zur Erweiterung der Ergänzungssatzung für die Grundstücke Fl. Nr. 645 und Teilfläche Fl. Nr. 758, Mittelburg, Gemarkung Arzlohe, das gemeindliche Einvernehmen einstimmig.
Bekanntgabe aus vergangener Gemeinderatssitzung
Vergabe Kanal-Reinigung und Kanal-TV 2026 im Gemeindegebiet
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag für die Kanalreinigung und Kanal-TV-Befahrung in den Ortsteilen Hartmannshof und Hunas an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Karei Städtereinigung GmbH & Co. KG, Ostbahnstraße 128, 91217 Hersbruck, auf Grundlage des Angebots vom 01.05.2026, zum Angebotspreis von 70.326,92 €, einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.
Bekanntgabe aus vergangener Haupt- und Finanzausschusssitzung
GVS Hohenstadt-Kleinviehberg – Vergabe der Arbeiten für die Neuerstellung Schutzeinrichtungen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Erstellung von Schutzeinrichtungen entlang der GVS Hohenstadt – Kleinviehberg einstimmig und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma BAVARIA Verkehrstechnik GmbH, Beerbacher Weg 12, 91207 Lauf, auf Grundlage des Angebots vom 06.05.2026 zum angepassten Angebotspreis von 55.584,69 € einschließlich Mehrwertsteuer zu vergeben.
Der Bürgermeister Armin Haushahn informiert zu folgenden Themen:
Wortmeldungen aus dem Gremium:
Gemeinderat Thomas Häberlein würde es begrüßen, wenn auch kleinere Baumaßnahmen verstärkt im WhatsApp Kanal der Gemeinde veröffentlicht würden.
Des Weiteren informiert er, dass sich an der Kneippanlage beim Sportverein in Hartmannshof ein dürrer Baum befindet mit der Bitte zu prüfen, ob dieser entfernt werden sollte.
In der Fraktionssitzung der Grünen kam das Thema Hohenstadt West auf und Gemeinderat Dieter Brunner bittet den Bürgermeister erneut zu prüfen, ob das Ortsschild versetzt werden kann.
Gemeinderat Klaus Haas stellt die Frage, wer dies denn zu bestimmen hat.
Der Bürgermeister kann aktuell informieren, dass es von der zuständigen Verkehrsbehörde (Landratsamt) kein positives Feedback gibt. Die entsprechende Stellungnahme des Landratsamts wird dem Gremium nachgereicht. Gemeinderätin Lisa Albert möchte dies auch nicht auf sich beruhen lassen und fordert mit diesem Anliegen das politische Gremium auf Kreistagsebene mit einzubeziehen.
Die 3. Bürgermeisterin Gabriele Bleisteiner lobt die gelungene Ausführung der Zaunanlage um den Pommelsbrunner Friedhof. Ein Foto für die Gemeinderundschau hält sie für angebracht.
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