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Aus der konstituierenden Gemeinderatssitzung vom 18.05.2026:
Die Verwaltung dankt den bisherigen Mitgliedern des Gemeinderats in besonderer Weise für die langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit und das stets konstruktive und harmonische Miteinander. Mit großem Engagement, Verantwortungsbewusstsein und persönlichem Einsatz haben sie die Entwicklung der Gemeinde nachhaltig mitgestaltet und sich in den Dienst des Gemeinwohls gestellt.
Für dieses verdienstvolle Wirken spricht Bürgermeister Armin Haushahn den ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern seinen herzlichen Dank und ihre besondere Anerkennung aus.
Für die Zukunft werden ihnen Gesundheit, persönliches Wohlergehen und alles erdenklich Gute gewünscht.
Es scheiden 6, teilweise langjährige Gemeinderatsmitglieder, aus:
Martina Hofmann (2020 - 2026)
Ria Hubmann (2008 - 2026)
Christine Linhardt (2008 - 2026)
Kurt Benisch (2020 - 2026)
Markus Lochmüller (2020 - 2026)
Manfred Loos (2008 - 2026)
Nach persönlichen Worten erhalten die drei Damen jeweils einen Korb von der Vorratskammer, eine Urkunde und die gemeindliche Verdienstmedaille mit Gravur.
Herr Kurt Benisch, Herr Markus Lochmüller und Herr Manfred Loos sind für die heutige Sitzung entschuldigt und werden am 25. Juni 2026 verabschiedet.
Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten, nach ihrer Berufung stattfindenden, öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Hubmersberg fand am 24.04.2026 die Wahl der Kommandanten statt. Zum Kommandanten der FF Hubmersberg wurde Herr Sebastian Lett gewählt. Zum stellv. Kommandanten der FF Hubmersberg wurde Herr Norbert Gußner gewählt.
Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die gewählten Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Die Zustimmung des Kreisbrandrates und des Kreisbrandinspektors liegt vor.
Die Gewählten haben alle erforderlichen Lehrgänge besucht, bzw. werden diese noch besuchen und erscheinen nach ihren persönlichen, fachlichen und gesundheitlichen Eigenschaften für die Leitung der Feuerwehr als geeignet.
Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Wahl von Herrn Sebastian Lett zum Kommandanten und Herrn Norbert Gußner zum stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hubmersberg.
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen. Weitere Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte oder Ehrenbeamtinnen der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister oder ehrenamtliche weitere Bürgermeisterinnen), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte oder Beamtinnen auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister oder berufsmäßige weitere Bürgermeisterinnen).
Zum weiteren Bürgermeister oder zur weiteren Bürgermeisterin sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister oder zur ersten Bürgermeisterin erfüllen. Der Gemeinderat hat zunächst durch einfachen Beschluss festzulegen, ob er nur einen zweiten Bürgermeister oder eine zweite Bürgermeisterin oder auch einen dritten Bürgermeister oder eine dritte Bürgermeisterin wählen will.
Der Gemeinderat hat hier eine Ermessensentscheidung, Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO. In der abgelaufenen Wahlperiode wurden neben dem zweiten Bürgermeister oder der zweiten Bürgermeisterin auch ein dritter Bürgermeister oder eine dritte Bürgermeisterin gewählt.
Gemeinderat Franz Altmann erinnert, dass eine Verteilung der Tätigkeiten auf mehrere Schultern sich in der Vergangenheit als gut erwiesen hat. Deshalb plädiert er für zwei weitere Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, neben dem zweiten auch einen dritten Bürgermeister/-in zu wählen.
Wählbar zum/zur zweiten Bürgermeister/in sind alle Gemeinderatsmitglieder, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO), die also
-das 18. Lebensjahr vollendet haben und
-die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 39 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 GLKrWG).
Jeder weitere Bürgermeister ist einzeln zu wählen. Ein Vorschlag ist nicht erforderlich. Die Wahl ist geheim und mit Stimmzetteln durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 Satz 2, Art. 51 Abs. 3 GO). Leere Stimmzettel sind ungültig.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Notfalls ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen durchzuführen.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Die Annahme der Wahl erfolgt schriftlich.
Kandidatenvorschlag von Gemeinderat Maximilian Pickel: Thorsten Brunner
Es wurden 19 gültige Stimmen abgegeben. Davon entfielen 17 Stimmen auf Thorsten Brunner, 1 Stimme auf Klaus Haas, 1 Stimme auf Franz Altmann.
Zum zweiten Bürgermeister wurde Thorsten Brunner gewählt, der die Wahl annimmt.
Wählbar zum/zur dritten Bürgermeister/in sind alle Gemeinderatsmitglieder, die auch die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO), die also
-das 18. Lebensjahr vollendet haben und
-die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Art. 39 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 GLKrWG).
Jeder weitere Bürgermeister ist einzeln zu wählen. Ein Vorschlag ist nicht erforderlich. Die Wahl ist geheim und mit Stimmzetteln durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 Satz 2, Art. 51 Abs. 3 GO). Leere Stimmzettel sind ungültig.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Notfalls ist eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen durchzuführen.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Die Annahme der Wahl erfolgt schriftlich.
Kandidatenvorschlag von Gemeinderat Franz Altmann und Gemeinderat Christian Pickelmann:
Gabi Bleisteiner
Es werden 19 gültige Stimmzettel abgegeben. Davon entfallen 18 Stimmen auf Gabi Bleisteiner, 1 Stimme auf Christian Pickelmann.
Zur dritten Bürgermeisterin wird Gabi Bleisteiner gewählt, die die Wahl annimmt.
Die Vereidigung des zweiten Bürgermeisters und der dritten Bürgermeisterin entfällt, da beide im Anschluss an ihre Amtszeit wiedergewählt wurden. Herr Bürgermeister Armin Haushahn bedankt sich bei beiden für die konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit und freut sich darauf, diese fortzusetzen.
Für die Wahlperiode 2026 – 2032 ist eine neue Geschäftsordnung des Gemeinderates zu erlassen. Der vorgelegte Entwurf wurde den aktuellen rechtlichen Vorgaben sowie verfahrensrechtlichen Regelungen angepasst.
Die in der Sitzung besprochenen Änderungen sollen in die endgültige Fassung eingearbeitet werden. Die endgültige Fassung kann hier heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Geschäftsordnung (GeschO) für die Wahlperiode 2026-2032 unter Einarbeitung der in der Sitzung besprochenen Änderungen einstimmig. Die Geschäftsordnung tritt mit Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 26.06.2020 außer Kraft.
Mit Beginn der neuen Wahlperiode obliegt es dem Gemeinderat, eine Änderung oder einen Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts zu beschließen.
Die Verwaltung hat analog zur bisherigen Satzung einen Entwurf entsprechend der aktuellen Mustersatzung erarbeitet. Die endgültige Fassung kann hier heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts unter Einarbeitung der besprochenen Änderungen einstimmig.
Die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau- und Grundstücksausschusses lagen bisher bei jeweils 9 Mitgliedern.
Aufgrund der erfolgten Sondierungsgespräche der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurde vereinbart, die Anzahl der Mitglieder sowohl im Haupt- und Finanzausschuss als auch im Bau- und Grundstücksausschusses auf 9 Mitglieder beizubehalten. Diese Entscheidung wurde auch bereits im Satzungsentwurf zur Regelung des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts berücksichtigt.
In Ausführung der vereinbarten Mitgliederzahlen in den Ausschüssen ergibt sich nach allen drei möglichen Berechnungsmodellen (d´Hondt, Hare/Niemeyer und Sainte-Laguë-Schepers) in diesen Ausschüssen folgende Besetzung:
FW 3 Sitze CSU 2 Sitze SPD 1 Sitz Grüne 2 Sitz AfD 1 Sitz
Die Anzahl der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss muss in Anwendung des Art. 103 Abs. 2 Gemeindeordnung bei 7 (Vorsitzender + 6) verbleiben.
FW 2 Sitze CSU 2 Sitze SPD 1 Sitz Grüne 1 Sitz AfD 1 Sitz
Die Fraktionen werden aufgefordert, für sämtliche ihnen zustehende Ausschusssitze jeweils ein ordentliches Mitglied sowie mindestens einen Vertreter zu benennen. Die Nennungen sollten der Verwaltung bis spätestens einen Tag vor der Sitzung zugegangen sein. Bei der Verwaltung bereits eingegangene Meldungen wurden in beiliegender Aufstellung eingearbeitet.
Die Bestimmung des Vorsitzenden des RPA durch den Gemeinderat wird erst in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Ausschussbesetzungen wie in der Anlage zur „Besetzung der Ausschüsse im Gemeinderat Pommelsbrunn“ aufgelistet einstimmig.
Entsendung der Mitglieder in den
Schulvermögen- und Kindergartenverband Pommelsbrunn-Weigendorf
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse am Schulvermögen- und Kindergartenverband kann die Gemeinde Pommelsbrunn 3 Verbandsräte stellen. Nach Art. 31 Abs. 2 KommZG wird in der Verbandsversammlung die Gemeinde durch den 1. Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Vertreter des 1. Bürgermeisters ist im Verhinderungsfall der 2. Bürgermeister. Somit kann der Gemeinderat zusätzlich noch zwei weitere Mitglieder entsenden.
Schulverband Hersbruck
Die Zahl der Entsendung von Räten in die Schulverbandsversammlung bemisst sich nach den Regelungen des Schulfinanzierungsgesetzes. Gemäß Art. 9 Abs. 3 Bay. Schulfinanzierungsgesetz werden in die Verbandsversammlung die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung.
Da die Gemeinde Pommelsbrunn zum Stichtag 01.10.2025 192 Schüler im Schulverband Pommelsbrunn-Weigendorf hat, sind neben dem 1. Bürgermeister (geborenes Mitglied) noch zwei weitere Mitglieder zu entsenden.
In den Schulverband Hersbruck entsendet die Gemeinde Pommelsbrunn zum Stichtag 01.10.2025 91 Schüler. Aus diesem Grund ist neben dem 1. Bürgermeister (geborenes Mitglied) noch ein weiteres Mitglied zu entsenden.
Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeldgruppe
In die Versammlung Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeldgruppe kann die Gemeinde Pommelsbrunn 1 Vertreter entsenden (nach dem Durchschnitt der abgenommenen Wassermenge in den vergangenen 3 Jahren). Nach Art. 31 Abs. 2 KommZG wird in der Verbandsversammlung die Gemeinde durch den 1. Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Vertreter des 1. Bürgermeisters ist im Verhinderungsfall der 2. Bürgermeister.
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe
In die Versammlung Zweckverband zur Wasserversorgung der Schwend-Poppberg-Gruppe kann die Gemeinde Pommelsbrunn 1 Vertreter entsenden. Nach Art. 31 Abs. 2 KommZG wird in der Verbandsversammlung die Gemeinde durch den 1. Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Vertreter des 1. Bürgermeisters ist im Verhinderungsfall der 2. Bürgermeister.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, folgende Personen in die Schul- und Zweckverbände zu entsenden:
Schulvermögen- und Kindergartenverband Pommelsbrunn-Weigendorf
Ordentliches Mitglied 1. Vertreter 2. Vertreter
Gabi Bleisteiner, FW Herbert Bauer, FW Doris Ertel, FW
Stefan Ringer, CSU Thorsten Brunner, CSU Claus Tausendpfund, CSU
Franz Altmann, Grüne Lisa Albert, Grüne Thomas Kahabka, Grüne
Schulverband Pommelsbrunn-Weigendorf
Ordentliches Mitglied 1. Vertreter 2. Vertreter
Gabi Bleisteiner, FW Herbert Bauer, FW Doris Ertel, FW
Stefan Ringer, CSU Thorsten Brunner, CSU Claus Tausendpfund, CSU
Schulverband Hersbruck
Ordentliches Mitglied 1. Vertreter
Armin Haushahn, FW Gabi Bleisteiner, FW
Thorsten Brunner, CSU Klaus Haas, SPD
Die Gemeinde Pommelsbrunn ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Die Geschäftsführung des Zweckverbands teilt mit, dass mit den Neuwahlen der kommunalen Gremien auch die Vertretung in deren Verbandsversammlung neu zu regeln sind.
Bei Gemeinden ist kraft Gesetzes der Erste Bürgermeister Mitglied der Verbandsversammlung; im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung durch seine jeweiligen Stellvertreter.
Soll darüber hinaus ein gekorener Verbandsrat zur Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung entsendet werden, ist hierfür ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Sebastian Herzog als gekorenes Verbandsmitglied zu ernennen. Herr Herzog ist Sachbearbeiter der verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im Ordnungsamt der Gemeinde Pommelsbrunn.
Die Gemeinde Pommelsbrunn ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands ist 1. Bürgermeister Haushahn und nachfolgend die gesetzlichen Vertreter.
Zum Vertreter als gekorener Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbands wird einstimmig bestimmt:
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1196, Gemarkung Hubmersberg, Heuchling, die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei PKW-Stellplätzen.
Das geplante Gebäude weist eine Grundfläche von 11,29 m x 9,42 m auf und ist zweigeschossig vorgesehen. Der Kniestock beträgt 2,00 m. Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38°.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Heuchling und liegt innerhalb des Klarstellungsbereichs.
Textliche Festsetzungen zur Gestaltung bestehen nicht. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher gemäß § 34 BauGB. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauantrag F-2026-80-4, 2026/10, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 2 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück der Gemarkung Hubmersberg, Heuchling, Fl. Nr. 1196, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB einstimmig.
Vergaben
Erneuerung Wasserleitung im Fichtenweg in Hartmannshof – Vergabe von Ingenieurleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Neubau Wasserleitung Fichtenweg in Hartmannshof“ für die Leistungsphasen 1 bis 9 an das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH, Industriestraße 25, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, auf Grundlage des Honorarangebots vom 02.02.2026 in Höhe von 34.449,70 € brutto einstimmig.
Vorerst werden jedoch nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich Leistungsphase 7 beauftragt. Erst nach Prüfung und ggfls. Beantragung und Bescheidserteilung hinsichtlich einer Förderung nach RZWas 2025 (ausgesprochen durch das WWA Nürnberg) erfolgt die weitere direkte Beauftragung der Leistungsbilder der Phasen 8 und 9 sowie der Örtlichen Bauüberwachung.
Straßenausbau Eschenbach Straße 500 – Vergabe der Bauleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten für die Straßenbauarbeiten in einem Teilbereich der Straße 500 im Ortsteil Eschenbach einstimmig und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Englhard Bau GmbH, Sulzbacher Straße 125, 92224 Amberg, auf Grundlage des Angebots vom 20.04.2026 zum Angebotspreis von 274.003,85 € einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.
Ersatzbeschaffung Traktor Fendt 618 Vario – Abschluss eines Leasing-Vertrags und eines Wartungs-Vertrags
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Leasingvertrages für einen Traktor des Typs Fendt 618 Vario mehrheitlich und ermächtigt die Verwaltung, das Leasingangebot der AGCO Finance über die BayWa AG, Fürth, Hafenstraße, vom 09.04.2026 anzunehmen. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten. Die monatliche Leasingrate beträgt 2.194,24 € netto, wobei die erste Rate abweichend 2.319,25 € netto beträgt.
Zurückgestellt:
Der Gemeinderat beschließt ferner den Abschluss eines Vollwartungsvertrages für den Traktor Fendt 618 Vario und ermächtigt die Verwaltung, das Angebot der BayWa AG, Houbirgstr. 1, 91217 Hersbruck, vom 09.04.2026 anzunehmen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zu 3.499 Betriebsstunden und umfasst einen Gesamtpreis von 27.110,19 € brutto.
Ersatzbeschaffung Traktor Fendt 618 Vario – Kauf eines Salzstreuers für den Winterdienst
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des angebotenen Kugelmann Dreipunktstreuers D1902 VA mehrheitlich und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag für die Lieferung des Salzstreuers an die Firma BayWa AG, Hafenstraße 115, 90768 Fürth, auf Grundlage des Angebots vom 09.04.2026 zum Angebotspreis von 30.940,00 € einschl. Mehrwertsteuer zu erteilen.
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