Marktgebühren; Erhebung

Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
  • Christkindlmarkt, Jahrmarkt
  • Marktgebührensatzung
  • Satzung über die Gebühren für die Benützung der Märkte
  • standgebühren, platzgebühren
  • wochenmarkt, flohmarkt, weihnachtsmarkt
Stand: 22. September 2025
Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstigen Märkten können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Gran

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 10

Herr Herzog

Funktion: Teamleiter

standesamt@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 16

Frau Maul

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 19

Frau Reich-Söllner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198

Frau Rießner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 12

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
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