Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

  • Auszahlung
  • Buchhaltung
  • Einzahlung
Stand: 14. Februar 2025
Beschreibung

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Ansprechpartner

Frau Kohl

Funktion: - Keine Angabe -

kasse@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 35

Frau Kretschmer

Funktion: - Keine Angabe -

kasse@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 20

Frau Seidl

Funktion: - Keine Angabe -

steuern-abgaben@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 14

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag

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