Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Stand: 17. April 2025
Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Ansprechpartner

Frau Gran

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 10

Herr Herzog

Funktion: Teamleiter

standesamt@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 16

Frau Maul

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 19

Frau Reich-Söllner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198

Frau Rießner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 12

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Verwandte Themen

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: