Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Stand: 03. Februar 2025
Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Ansprechpartner

Frau Heiß

Funktion: - Keine Angabe -

bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 28

Frau Leykauf

Funktion: - Keine Angabe -

bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 11

Herr Pietsch

Funktion: - Keine Angabe -

bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 33

Frau Schmidt

Funktion: - Keine Angabe -

bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 21

Kosten
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: