Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Stand: 05. Mai 2025
Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Ansprechpartner

Herr Armin Haushahn

Funktion: Erster Bürgermeister

info@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 13

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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