Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  • Friedhof
Stand: 14. Januar 2025
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Ansprechpartner

Frau Gran

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 10

Herr Herzog

Funktion: Teamleiter

standesamt@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 16

Frau Maul

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 19

Frau Reich-Söllner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198

Frau Rießner

Funktion: - Keine Angabe -

buergerbuero@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 12

Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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