Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl

Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl

Kommunale Beauftragte sind Personen, die im Gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.

  • Behindertenbeauftragte, Ortsheimatpfleger
  • Gemeindebeauftragte
  • gemeindliche Beauftragte
  • gemeindliche Beauftragter, gemeindlicher Beauftragte
  • Jugendbeauftragte, Seniorenbeauftragte
  • kommunale Beauftragte
Stand: 29. Juli 2025
Beschreibung

Der Gemeinderat/Kreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/-r
  • Jugendbeauftragte/-r
  • Familienbeauftragte/-r
  • Seniorenbeauftragte/-r
  • Gleichstellungsbeauftragte/-r
  • Umweltschutzbeauftragte/-r
  • Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/-in
  • Kulturbeauftragte/-r
  • Antikorruptionsbeauftragte/-r
  • Integrationsbeauftragte/-r
  • Energiebeauftragte/-r
  • Feldgeschworene/-r
  • Behindertenbeauftragte/-r
  • Informationssicherheitsbeauftragte/-r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.

Ansprechpartner

Herr Armin Haushahn

Funktion: Erster Bürgermeister

info@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 13

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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