Sie sind hier: Startseite » Letzte Gelegenheit für Rückschnitt: Freie Fahrt für die Müllabfuhr sichern
Pressemitteilung des Landratsamt Nürnberger Land:
Die Abfallwirtschaft erinnert Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer daran, Hecken, Sträucher und überhängende Äste rechtzeitig zurückzuschneiden. Nur noch bis Ende Februar sind größere Schnittmaßnahmen an den Gehölzen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zulässig. Ab dem 1. März gilt wieder das gesetzliche Schnittverbot, das erst am 1. Oktober endet.
Hintergrund der aktuellen Erinnerung ist die Sicherstellung einer reibungslosen Müllabfuhr. In den kommenden Monaten müssen Entsorgungsfahrzeuge viele Wohngebiete zuverlässig anfahren können. Überhängende Äste oder zugewachsene Straßenränder können dabei zur Herausforderung werden – sowohl für die Fahrzeuge als auch für die Sicherheit der Mitarbeitenden.
Damit Müllfahrzeuge ungehindert passieren können, ist über der Fahrbahn eine lichte Höhe von mindestens fünf Metern freizuhalten. Über Gehwegen sollten Büsche, Sträucher und Bäume bis zu einer lichten Höhe von rund 2,50 Metern zurückgeschnitten werden.
Das Sachgebiet Abfallwirtschaft bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihre Bepflanzung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig tätig zu werden. So lassen sich Behinderungen und mögliche Ausfälle bei der Müllabfuhr vermeiden.
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