6. März 2026

Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 26.02.2026

Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2026:

 

Freiwillige Feuerwehr Hartmannshof - Bestätigung der neu gewählten Kommandanten

 

Bei der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannshof fand am 24.01.2026 die Wahl der Kommandanten statt. Zum Kommandanten der FF Hartmannshof wurde Herr Stefan Ringer gewählt. Zum stellv. Kommandanten der FF Hartmannshof wurde Herr Stefan Bauer gewählt.
Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sind die gewählten Kommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Die Zustimmung des Kreisbrandrates ist bereits eingegangen.
Die Gewählten haben alle erforderlichen Lehrgänge besucht, bzw. werden diese noch besuchen und erscheinen nach ihren persönlichen, fachlichen und gesundheitlichen Eigenschaften für die Leitung der Feuerwehr als geeignet.

Der Gemeinderat bestätigt die Wahl von Herrn Stefan Ringer zum Kommandanten und Herrn Stefan Bauer zum stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannshof einstimmig.

 

BA 2026/1, F-2026-3-9, Antrag auf Baugenehmigung, Ausbau eines Dachgeschosses bei einem Nebengebäude zur Wohnfläche mit Errichtung von Zwerchgiebeln, Am Breitfeld 16, Gem. Hartmannshof, Fl. Nr. 153/7

 

Die Antragsteller, Familie Haas, beabsichtigen den Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Nebengebäudes (Doppelgarage mit Dachboden) zu Wohnzwecken auf dem Grundstück Am Breitfeld 16, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 153/7. In diesem Zusammenhang soll die bestehende Garage aufgestockt und der Dachraum als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden. Vorgesehen ist außerdem die Errichtung von Zwerchgiebeln auf der Nord- und Südseite des Gebäudes.

Das geplante Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 45° ausgeführt. Der Kniestock soll eine Höhe von 0,75 m erhalten. Die Zwerchgiebel sind auf der Nordseite mit einer Länge von 3,80 m sowie auf der Südseite mit einer Länge von 5,00 m vorgesehen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fallberg 2“ und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert und bereits vorhanden.
Für das Bauvorhaben sind Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Antragsteller haben folgende Befreiungen beantragt:

 

1. Überschreitung der Baugrenze im Osten

Das Nebengebäude überschreitet bereits im Bestand die östliche Baugrenze. Durch den Ausbau zur Wohnfläche wird das Gebäude abstandsflächenpflichtig. Die erforderlichen Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO werden jedoch eingehalten.
Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Nebengebäude auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die geplante Aufstockung dient der Schaffung zusätzlichen Wohnraums und ist unter städtebaulichen Gesichtspunkten vertretbar.
Empfehlung der Verwaltung: Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Maßnahme fügt sich in die bestehende Bebauungsstruktur ein und ist städtebaulich vertretbar.

 

2. Abweichung von der festgesetzten Dachneigung

Der Bebauungsplan setzt für das Gebiet eine Dachneigung von 36° bis 42° fest. Beantragt ist eine Dachneigung von 45°. Das Hauptgebäude auf dem Grundstück weist bereits eine genehmigte Dachneigung von 45° auf (Genehmigungsbescheid B 2018-866-4).
Empfehlung der Verwaltung: Die geplante Dachneigung stellt eine Angleichung an das bestehende Hauptgebäude dar und trägt zu einem einheitlichen Erscheinungsbild des Grundstücks bei. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

3. Abweichung von der festgesetzten Kniestockhöhe

Der Bebauungsplan sieht eine maximale Kniestockhöhe von 0,50 m vor. Beantragt wird eine Kniestockhöhe von 0,75 m. Für das Hauptgebäude auf dem Grundstück ist bereits eine Kniestockhöhe von 0,75 m genehmigt.
Empfehlung der Verwaltung: Die Übernahme der bestehenden Kniestockhöhe des Hauptgebäudes sorgt für ein harmonisches Gesamtbild der Bebauung auf dem Grundstück. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und beeinträchtigt weder die Nachbarschaft noch das Ortsbild.

 

Diskussion:
Gemeinderat Franz Altmann spricht sich in der Abstimmung dafür aus, dass der bestehende Bebauungsplan für den „Fallberg“ grundsätzlich kontrolliert werden solle, damit eine einheitliche Linie für Neubauprojekte gefahren wird, wenn Familie Haas die Ausnahme bewilligt bekommt.
Gemeinderätin Lisa Albert wendet ein, dass der Bebauungsplan zwar veraltet ist, aber für eine Neuauflage der Aufwand und die Kosten dagegensprechen. Ebenso hält Gemeinderat Klaus Haas es für ausreichend, wenn die Gremiumsmitglieder über Ausnahmen und Anträge informiert werden und dann im Ausschuss beratschlagt wird, so wie es auch bei den letzten Bauprojekten am „Fallberg“ gehandhabt wurde.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauantrag 2026/1, F-2026-3-9, Ausbau eines Dachgeschosses bei einem Nebengebäude zur Wohnfläche mit Errichtung von Zwerchgiebeln, auf dem Grundstück Am Breitfeld 16, Gemarkung Hartmannshof, Fl. Nr. 153/7, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB einstimmig.

Den folgenden Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt:
1. Überschreitung der Baugrenze im Osten,
2. Abweichung von der festgesetzten Dachneigung (45° statt 36–42°),
3. Abweichung von der festgesetzten Kniestockhöhe (0,75 m statt 0,50 m).

 

Erlass einer neuen Benutzungssatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Im Zuge der geplanten Einführung einer neuen Gebührensatzung für das Bestattungswesen (TOP 5 öffentlich) ist es erforderlich, zunächst die bestehende Benutzungssatzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen an die aktuell gültige Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags anzupassen.
Die derzeit geltende Satzung entspricht in einzelnen Regelungsbereichen nicht mehr den aktuellen rechtlichen und redaktionellen Vorgaben der Mustersatzung. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Grundlage für die künftige Gebührenerhebung sowie zur inhaltlichen und formalen Aktualisierung ist daher eine Neufassung der Benutzungssatzung zwingend erforderlich. Dies geht bereits aus dem Bericht vom 19.02.2016 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), unter der TZ 23 hervor.
Hierfür wird ein Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die neue Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Pommelsbrunn soll rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Bestattungssatzung) außer Kraft.

 

Diskussion:
Ob alle Bestattungsarten mit abgedeckt seien, erkundigt sich Gemeinderat Claus Tausendpfund. Dies wird vom Bürgermeister bejaht. Gemeinderat Klaus Haas fragt, ob die Fertigung der Grabsteine ohne Kinderarbeit zertifiziert wird. Darauf geht Geschäftsleiter Christian Brand ein und erklärt dem Gremium, dass der Käufer sich beim Steinmetz erkundigen muss, ob der Grabstein ohne Kinderarbeit produziert wurde. Die Sicherheitsstandards und Verantwortung liegt beim Käufer, wenn er die Grabstätte erwirbt, pflichtet auch Gemeinderat Claus Tausendpfund bei.

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Pommelsbrunn in der vorliegenden Fassung einstimmig. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft, gleichzeitig wird die bisherige Bestattungssatzung außer Kraft gesetzt.

 

Erlass einer neuen Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat der Gemeinderat Pommelsbrunn zuletzt die Gebührensatzung der Gemeinde Pommelsbrunn über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen angepasst. Diese trat mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Der Verabschiedung dieser Satzung ging eine von der Verwaltung zuvor durchgeführte Neukalkulation voraus. Die ermittelten, kostendeckenden Gebührensätze wurden jedoch damals nicht vollends ausgeschöpft. Eine Kostendeckung von 80% wurde angestrebt.
Aufgrund des Kommunalabgabenrechts ist eine Neukalkulation fällig. Zudem sind Veränderungen bei den Bestattungskosten (neuer Dienstleistungsvertrag mit Bestattungsunternehmen) sowie dem Bestattungsangebot eingetreten (Urnenbestattung Friedhof Pommelsbrunn).
Auf das Erfordernis einer neuerlichen Gebührenkalkulation hat auch der BKPV in seinem letzten Prüfungsbericht (s. TZ 5 Bericht vom 26.09.2024) hingewiesen.
Im Rahmen der Gebührenkalkulation wurden auf Grundlage der Jahresergebnisse 2022 – 2024 Gesamtkosten ermittelt. Die neuen Gebührensätze wurden nach dem vom BKPV vorgeschlagenen Muster durch das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte Röder, 97209 Veitshöchheim, kostendecken kalkuliert und vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.02.2026 eingehend vorberaten.
Unter Berücksichtigung einer sozialen Komponente, wurde die Gesamtgebühren, entsprechend der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, in einen Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Diskussion:
In der anschließenden Diskussion äußert der Bürgermeister das die aktuelle Kostendeckung bei knapp 64% liegt. Empfehlenswert ist immer eine Kostendeckung, deshalb werden die Gebühren angepasst und zukunftssicher, unter Berücksichtigung von z.B. Lohnkosten, umgesetzt.
Der Trend geht zur Urnenbeisetzung.
Geschäftsleiter Herr Christian Brand bringt vor, dass der Kalkulationszeitraum von 4 Jahren eingehalten wurde.
Gemeinderat Herr Manfred Loos bittet um Erklärung, warum eine Urnennische doppelt so teuer ist wie ein Erdgrab. Der Bürgermeister erklärt das, mit den unterschiedlichen Laufzeiten in der Kalkulationstabelle.
Für Gemeinderat Herrn Kurt Benisch sind die Kosten nicht nachvollziehbar. Das gesamte Gremium macht ihn darauf aufmerksam, dass eine detaillierte Kostenaufstellung bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 12.02.2026 vorgelegt wurde und alle Mitglieder Zugang darauf haben. Ganz im Gegenteil loben Frau Lisa Albert und Herr Franz Altmann wie gut die Verwaltung das Thema vorbereitet hat und so eine Abstimmung gut möglich gemacht habe.
Gemeinderätin Frau Doris Ertel erkundigt sich, wann die Gebühr bezahlt werden müsse. Bei Kauf der Grabstätte wird die Gebühr fällig. Der Bürgermeister Armin Haushahn teilt hierzu mit, dass man jederzeit mit der Gemeindeverwaltung reden kann, wenn der Betrag nicht auf einmal beglichen werden kann.
Dritte Bürgermeisterin Gabriele Bleisteiner und Gemeinderat Klaus Haas wollen in Erfahrung bringen, wie die Lauf- und Ruhezeiten sind und ob ein Nachkauf auch bei Urnen möglich sei.
Das Grabnutzungsrecht und eine Verlängerung ist möglich und beläuft sich auf 10 Jahre bei Urnen, für Gruften 50 Jahre. Neue Gruften werden in Hartmannshof aber nicht mehr vergeben, informiert Gemeinderat Claus Tausendpfund.

 

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die vom Haupt- und Finanzausschuss vorberatene und zur Einführung empfohlene Gebührensatzung, zu erlassen. Die Satzung soll mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft treten. Die bisherige Gebührensatzung vom 01.01.2022 tritt außer Kraft. Die neue Satzung kann hier heruntergeladen werden.

 

Einfriedung für den Friedhof Pommelsbrunn

 

Für den Friedhof Pommelsbrunn ist nach sorgfältiger Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Herrn Lange sowie gemäß der Einschätzung des Architekturbüros Topos Team, Herrn Kündinger, vorgesehen, eine Zaunanlage in Holzbauweise zu errichten. In den bisherigen Sitzungen der Verwaltung wurden mehrere Varianten vorgestellt, aus denen sich nun eine empfohlene Lösung ableiten lässt.
Das derzeit vorliegende Angebot der Firma Gerd Sperber-Bayer aus Guntersrieth, basiert auf einer Ausführung mit Granitpfosten und einer winddurchlässigen Bodendeckelschalung. Die Konstruktion ist so konzipiert, dass Pfostenhöhen und Bretterhöhe von circa 2 Metern realisierbar sind. Dadurch ergibt sich eine leichte Bauart mit einer geringen Windangriffsfläche, was insbesondere aus statischen Gründen vorteilhaft ist. Die Holzkonstruktion soll aus witterungsbeständigeren Hölzern bestehen, was das Angebot ausdrücklich mit „Lärche“ angibt. Aufgrund der chemischen Eigenschaften der Lärche zeigt sich diese Holzart, gegenüber den Inhaltsstoffen anderer einheimischer Hölzer, deutlich widerstandsfähiger gegen Witterungseinflüsse.

 

Diskussion:
Gemeinderat Christian Pickelmann hat Fragen zu den Kosten, die noch für die Einbetonierung und den Zement auf das Angebot dazukommen. Geschäftsleiter Herr Brand antwortet, dass die Zimmerei es nicht mit anbieten kann und eine genaue Summe nicht vorliegt.
Warum wird die Höhe jetzt auf 2 Meter festgelegt, hinterfragt Gemeinderätin Frau Lisa Albert, sei doch in den vorherigen Sitzungen immer von einer Höhe von 1,60 m bis 1,80 m gesprochen worden.
Der Bürgermeister teilt mit, dass dies eine Empfehlung seitens des Denkmalschutzes ist, um die Privatsphäre zu gewährleisten.
Gemeinderat Klaus Haas nimmt Anstoß, dass die finale Lösung optisch keine Abwechslung bietet und zeigt sich verärgert über die Vorwürfe, die man sich seitens der Bürger anhören musste, obwohl behördliche Vorgaben die Entscheidung beeinflusst hätten.
Das restliche Gremium ist erfreut, dass endlich eine Lösung gefunden wurde und das Thema abgeschlossen ist.

 

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die Leistungen zur Erstellung der Zaunanlage am Friedhof Pommelsbrunn, zum Angebotspreis von 34.767,04 € brutto, an die Zimmerei Gerd Sperber-Bayer, Guntersrieth 11, 91224 Pommelsbrunn, zu vergeben.

 

Informationen und Anfragen

 

Der Bürgermeister informiert über folgende Themen:

 

1. Feilenbrunnenstraße in Hartmannshof
In der letzten Gemeinderatssitzung vom 29.01.2026 wird von Gemeinderat Herrn Klaus Haas die Parksituation und die verengten Verhältnisse in der Feilenbrunnenstraße in Hartmannshof angesprochen.
Die Verwaltung hat bei der Straßenverkehrsbehörde – Landratsamt Nürnberger Land nachgefragt und am 09.02.2026 folgende Antwort erhalten: Es liegt keine nennenswerte Behinderung für den Winterdienst vor. Ein Handlungsbedarf wird vorliegend nicht gesehen, von der Errichtung eines Haltverbots wird abgesehen.

 

2. Fahrradweg zwischen Pommelsbrunn und Hartmannshof – Höhe Gewächshäuser
Im Rahmen der Gewässerentwicklung werden Baggerarbeiten seitens unserer Bauhofmitarbeiter durchgeführt, die einen Graben anlegen.

 

3. Hohenstadt Überlaufbecken
Der Bürgermeister teilt mit, dass die Baumfällung am Überlaufbecken aufgrund des Brückenneubaus durchgeführt wird. Die Fläche wird während des Baus zur Ablagefläche verwendet. Nach Abschluss der Bauarbeiten, übernimmt das staatliche Bauamt die Neubepflanzung und die dadurch entstehenden Kosten.

 

4. Sanierung Brücke Hohenstadt
Frau Hauenstein übernimmt mit Ihrem Busunternehmen den Transport vormittags und nachmittags für die Zeit der Sanierung. Sie fährt von der Dorfmitte Hohenstadt (Bushaltestelle Hauptstraße) zum PEZ und zurück. Genaue Zeiten und Ablauf werden noch bekannt gegeben.

 

5. Kriegerdenkmal Hohenstadt
Die Rodungsarbeiten werden durch den Förster durchgeführt.
Im Frühjahr bietet er einen Vororttermin an, um Fragen der Bürger und Bürgerinnen zu beantworten. Eine Bekanntgabe des Termins erfolgt rechtzeitig.

 

6. Winterdienst
Der Bürgermeister legt dem Gremium die Summen der Tankrechnungen 2026 im Vergleich zum Vorjahr für den Winterdienst vor, um zu verdeutlichen, wie viele Einsätze diesen Winter durch die Mitarbeiter des Bauhofs nötig waren. Die Treibstoffkosten sind um das Doppelte gestiegen und belaufen sich auf 12.000 EUR.

 

Weitere Informationen und Anfragen des Gemeinderates:

 

Wortmeldungen von dritter Bürgermeisterin Frau Bleisteiner:
Die dritte Bürgermeisterin Frau Bleisteiner schlägt eine Gestaltung für Urnengräber in Schneckenform vor. Zur Veranschaulichung hat Sie Fotos mitgebracht. Die Bilder werden der Verwaltung übergeben.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass aktuell noch Material für Urnengräber am Bauhof gelagert ist. Dieses muss zuerst verbraucht werden, bevor über eine Neugestaltung beratschlagt werden kann.
Des Weiteren macht Frau Bleisteiner auf die Nürnberger Str. in Pommelsbrunn aufmerksam. Auf einem Grundstück wird des Öfteren Sperrmüll gelagert, der optisch nicht schön für das Erscheinungsbild des Ortes sei.
Der Bürgermeister nimmt dies zur Kenntnis und antwortet, dass das besagte Grundstück Privatgrund ist und der Eigentümer nur von der Behörde angeschrieben werden könne. Da es sich um ein Mietshaus handelt ist in dem Gebäude eine höhere Fluktuation.

 

Wortmeldung Gemeinderat Herr Maximilian Pickel:
Gemeinderat Herr Maximilian Pickel schildert, dass die Straße von Arzlohe nach Regenberg nicht mehr befahrbar sei. Es seien Schlaglöcher in Höhe von 10 cm Tiefe entstanden, für die Post sei eine Zustellung nicht mehr möglich. Er fragt, ob es möglich sei einen Graben anzulegen bzw. die Straße wieder anzufüllen. Des Weiteren bittet er um Prüfung einer nachhaltigeren Lösung.

 

Wortmeldung Gemeinderat Herr Thomas Häberlein:
Gemeinderat Thomas Häberlein bittet um Kontrolle der Baumbestände zwischen Pommelsbrunn und Arzlohe. In diesem Abschnitt könnte es eine Gefährdung durch umstürzende Bäume geben bzw. sind dort wohl schon Bäume umgestürzt.

 

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