Sie sind hier: Startseite » Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 18.07.2024
Die Antragsteller beantragen die Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses in Pommelsbrunn, Flur-Nr.: 722, Nürnberger Str. 69.
Für die Errichtung des beantragten Dreifamilienwohnhauses wurde eine Ergänzungssatzung erlassen. Der Beschluss hierzu erfolgte in der Bau- und Grundstücksausschusssitzung am 14.03.2024. Die Festsetzungen werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert.
Entstehen sollen 3 Geschosse (UG-EG-DG). Das Gebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30°.
Es werden ausreichend Stellplätze (2 je Wohnung) errichtet.
Gemeinderat Klaus Haas erkundigt sich, ob das Bauvorhaben im Hochwassergebiet liegt. Geschäftsleiterin Kathrin Leipenat informiert, dass dies bereits im Satzungsverfahren geprüft wurde und keine Einwände ergeben hat.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Vorhaben BA 17/2024 „Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses in Pommelsbrunn, Flur-Nr.: 722, Nürnberger Str. 69“ einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB.
Der Antragsteller beantragt den Umbau und die Umnutzung eines Stallgebäudes/Scheune in ein Mehrfamilienwohnhaus mit Maschinenhalle und Hackschnitzelheizung sowie den Neubau einer Doppelgarage und die Umnutzung eines ehemaligen Stallgebäudes in eine Garage.
Der bestehende Dachstuhl der Scheune wird durch ein neues Satteldach mit Dachneigung 40° ersetzt. Es werden 4 Wohneinheiten entstehen.
Eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen ist vorhanden. Die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, dem Antrag BA 18/2024 „Umbau und Umnutzung eines Stallgebäudes/Scheune in ein Mehrfamilienwohnhaus mit Maschinenhalle und Hackschnitzelheizung sowie den Neubau einer Doppelgarage und Umnutzung eines ehemaligen Stallgebäudes in eine Garage“, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Die Thematik zur „Einfriedung Friedhof Pommelsbrunn“ wurde bereits in verschiedenen Sitzungen diskutiert. Ein gültiger Beschluss zu einer Heckenbepflanzung mit heimischen Büschen liegt vor. Jedoch wurde bei Entfernung der alten Hecke festgestellt, dass der Grenzverlauf, auf den die neue Hecke gepflanzt würde sehr nah an einigen Gräbern liegt. Dies wurde bei einem Vor-Ort-Termin im Rahmen der letzten Bauausschusssitzung besichtigt. Inzwischen hat Bürgermeister Armin Haushahn auch Gespräche mit den Anliegern geführt, die mit einer Grenzbepflanzung einverstanden wären, aber auch gerne einen Zaun hätten, wie er bereits bei der alten Hecke vorhanden war. Jedoch soll der Zaun ihrer Meinung nach auch auf Gemeindegrund errichtet werden. Damit würde der Platz zu den Gräbern immer geringer. Daher wurden vom Technischen Leiter, Christian Brand, Alternativen zur Hecke erarbeitet.
Bürgermeister Armin Haushahn gibt zu bedenken, dass die Kosten für eine Einfriedung, der Haushaltsstelle „Friedhof“ zugeordnet werden und somit auf die Grabgebühren umgelegt würden.
Bei der anschließenden Diskussion im Gremium sprechen sich sowohl Gemeinderätin Doris Ertel als auch Parteikollege Ingo Kämmer, aufgrund der prekären Haushaltssituation, für die günstigste Lösung, d. h. für eine Zaunanlage aus. Gemeinderat Dieter Brunner kann sich eine Kunststoff-Zaunkonstruktion in Verbindung mit der bestehenden Friedhofsmauer nicht vorstellen und plädiert für eine Hecke, dem schließt sich Gemeinderat Klaus Haas an, der sich für eine Hecke 1,20 – 1,40 m ausspricht. Da eine Eibe, wie bislang favorisiert, giftig ist, soll Christian Brand erneut andere heimische Heckenvarianten ausloten. Eine neue Hecke müsste dann jedoch so geschnitten werden, dass auch die Breite händelbar bleibt.
Bürgermeister Haushahn erinnert an den bestehenden Beschluss und hätte die Thematik gerne abgeschlossen. Dabei soll die Privatsphäre sowohl der Anwohner, als auch der Friedhofsbesucher gewährleistet werden.
In der nächsten Gemeinderatssitzung im September soll nochmal über eine Heckenvariante beraten werden und die Thematik zu einem Abschluss kommen.
Der Erlass der Hebesatzung für die Grundsteuer ab 01.01.2025 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 11.07.2024 vorberaten.
Es wird vorgeschlagen, die Hebesätze für Grundsteuer A sowie Grundsteuer B, auf jeweils 200 % festzusetzen. Wie Kämmerin Irene Albert erläutert, sollen die Städte und Gemeinden durch die Grundsteuerreform keine höheren Einnahmen erzielen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erlässt zum 01.01.2025 einstimmig eine Hebesteuersatzung für die Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Hebesätze werden wir folgt festgesetzt:
Grundsteuer A = 200 %
Grundsteuer B = 200 %
Vergaben:
Vergabe Neubau Wasserleitung Hirtengasse – Straße „Am Wald“
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Kollmer Bohr- und Tiefbau GmbH, Marktplatz 8, 91281 Kirchenthumbach, zum Angebotspreis von 81.657,90 €, einschl. Mehrwertsteuer, zu vergeben.
Bürgermeister Armin Haushahn informiert:
Die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner lobt das diesjährige Ferienprogramm und bedankt sich bei Anke Richter für die Gestaltung und Ausarbeitung. Ferner regt Frau Bleisteiner an, für den Sitzungssaal Mikrofone anzuschaffen, da die Akustik das gegenseitige Verstehen erschwere.
Gemeinderat Klaus Haas berichtet, dass in Stallbaum ein Defibrillator angebracht wurde, in Mittelburg sei dies nach entsprechender Stromversorgung ebenfalls vorgesehen.
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