Sie sind hier: Startseite » Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 03.04.2025
Die mögliche Umbenennung der Wilhelm-Aschka-Straße ist bereits seit mehreren Jahren immer wieder Thema im Gemeinderat. Wie in der Bürgerversammlung, am 20. März 2025, in Hohenstadt angekündigt, wurde zu heutiger Sitzung Herr Dr. Bernhard Gotto vom IFZ München eingeladen, um das Thema „Wilhelm Aschka“ zu vertiefen. Herr Dr. Gotto hat bereits im Herbst 2024 ein umfangreiches Gutachten erstellt, das dem Gremium vorliegt, auf der Homepage veröffentlicht werden soll und, wenn gewünscht, Bürgern zugeschickt wird. Ferner wird es, wie die heutige Präsentation, diesem Protokoll beigefügt.
Herr Dr. Gotto betitelt seine Präsentation „Vom NS-Aktivist zum Heimatforscher“ und macht deutlich, dass Wilhelm Aschka zwei Lebensabschnitte prägten: seine NSDAP- und SA-Vergangenheit und nach der Entnazifizierung seine Heimatforschung in Hohenstadt. Als Quellengrundlagen für seine Forschungsarbeit zu Wilhelm Aschka diente Dr. Gotto das Bundesarchiv Berlin, das Staatsarchiv Augsburg, Meldeunterlagen und Heimatkundliche Artikel.
Dr. Gotto vertritt die Meinung, dass nicht nur die Nachkriegsgeschichte des Wilhelm Aschka dargestellt werden könne, sondern seine rechtsradikale Karriere und sein Engagement in paramilitärischen Gruppen ausschlaggebend dafür sei, dass die Straße umbenannt werden müsse. Man dürfe nicht nur Wilhelm Aschka als verdienten Mitbürger, sondern gleichfalls als Rassisten und Judenfeind in Erinnerung behalten.
Die Gremiumsmitglieder zeigen sich beeindruckt von der fundierten und sachlich dargestellten Lebensgeschichte des Wilhelm Aschka und bedanken sich bei Dr. Gotto. Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsextremismus wieder erstarkt, passt es nicht, eine Straße nach Wilhelm Aschka zu benennen. Ein Erklärschild, wie vorgeschlagen, würde die Angelegenheit bagatellisieren, meint Gemeinderat Klaus Haas. Gemeinderat Franz Altmann schlägt, vor, den Umbenennungsprozess einzuleiten. Ihm seien während des Vortrags viele Dinge bewusst geworden, Erkenntnisse, die man 2001 bei Benennung der Straße nicht hatte. Dem schließt sich Gemeinderat Kurt Benisch an und meint, es sei eine Ehre, wenn eine Straße nach einer Person benannt werde. Diese Ehre könne Wilhelm Aschka nicht zuteil werden.
Bürgermeister Armin Haushahn ist es wichtig, die Anwohner in den Prozess einzubeziehen. Die Entscheidung läge zwar beim Gemeinderat, ob die Straße umbenannt werden soll, aber die Arbeit, die ein solches Verfahren nach sich zieht, läge bei den Bürgern. Man wolle in jedem Fall als Verwaltung unterstützen, so der Bürgermeister, das sei man den Anwohnern schuldig.
Während Gemeinderat Franz Altmann vorschlägt, sich bezüglich eines Umbenennungsverfahrens bei anderen Städten zu erkundigen, um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten, plädiert Gemeinderat Markus Bauer für einen Beschluss zur Umbenennung.
Gemeinderat Thomas Häberlein ist sicher, dass man mit dem heutigen Wissensstand die Straße nicht mehr nach Wilhelm Aschka benennen würde und spricht sich für eine Absichtserklärung zur Umbenennung aus.
Richard Kaiser, Anwohner der Wilhelm-Aschka-Straße, meldet sich zu Wort und bittet darum, nicht die Bewohner zur Umbenennung zu befragen, da er Streit befürchtet. Ferner möchte er kein Erklärschild unter dem Straßenschild, da dieses an seinem Haus wäre.
Um die zahlreichen Besucher zu verabschieden, wird die Sitzung von 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr unterbrochen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess zur Umbenennung er Wilhelm-Aschka-Straße zu beginnen. Eine abschließende Beratung ist für die Gemeinderatssitzung, am 30. Oktober 2025, vorgesehen.
Aufgrund von gestiegenen Miet- und Energiekosten müssen die Gebührensätze für die Nutzung der Obdachlosenunterkunft angepasst werden.
Der Deckungsgrad im Bereich der Obdachlosenunterbringung lag im Haushaltsjahr 2024 bei lediglich 34,3 %. Noch offene Forderungen wurden hierbei nicht berücksichtigt.
Die monatlichen Grundgebühren pro Quadratmeter werden von € 2,50 auf jetzt € 4,00 erhöht.
Die monatlichen Grundgebühren je untergebrachter Person werden von € 50,00 auf jetzt € 70,00 erhöht.
Gemeinderätin Lisa Albert erkundigt sich, welcher Deckungsgrad erreicht werden muss. Zumindest 50 % meint Bürgermeister Armin Haushahn.
Ein Entwurf der Änderungssatzung sowie die Gebührensatzung in ihrer derzeitigen können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Obdachlosenwohngelegenheiten der Gemeinde Pommelsbrunn, vom 31.08.2017, in der vorgelegten Fassung.
BA 2025/8 B-2025-65-9, Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung von drei Wohnhäusern (ein Gebäude als Ferienhaus), Waizenfelder Straße, Fl. Nr. 78/1, Gemarkung Hartmannshof
Der Antragsteller, Herr Seubert, beabsichtigt auf dem Grundstück Waizenfelder Straße, Fl. Nr. 78/1, Gemarkung Hartmannshof, die Errichtung von drei Wohnhäusern. Das mittlere Gebäude wird als Ferienhaus geplant.
Es handelt sich bei den drei Gebäuden um identische Korpusse.
Diese sind einstöckig und haben eine Grundfläche von 7,85 m x 10,75 m abzüglich einer Terrassenfläche mit einer Grundfläche von 3,51 m x 3,68 m.
Die Häuser haben eine Dachneigung von 25 ° und eine Firsthöhe im Schnitt A-A von 4,78 m und im Schnitt B-B von 3,92 m.
Insgesamt werden 5 Stellplätze geschaffen. Jeweils zwei Stellplätze für die Wohngebäude und ein Stellplatz für das Ferienhaus.
Die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Gemeinderat Klaus Haas weist darauf hin, dass bei der Genehmigung auf die Lärmbelästigung durch die Sängerhalle hingewiesen werden müsse.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Bauvorhaben BA 2025/8 B-2025-65-9, Errichtung von drei Wohnhäusern (ein Gebäude als Ferienhaus), auf dem Grundstück Waizenfelder Straße, Fl. Nr. 78/1, Gemarkung Hartmannshof einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, gem. § 36 BauGB.
BA 2025/11, F-2025-49-4, Antrag auf Baugenehmigung, Erweiterung der bestehenden Dachterrasse, Lindenstraße 19, Fl. Nr. 148, Gemarkung Pommelsbrunn
Der Antragsteller, Herr Bizau, beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Dachterrasse auf dem Grundstück Lindenstraße 19, Fl. Nr. 148, Gemarkung Pommelsbrunn.
Die bestehende Terrassenüberdachung wird erweitert auf insgesamt 10,71 m Länge und einer Tiefe von 2,88 m.
Das Vorhabengrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt.
Die Erschließung ist vorhanden.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Baugenehmigung 2025/11 (F-2025-49-4), Erweiterung der bestehenden Dachterrasse, auf dem Grundstück Lindenstraße 19, Fl. Nr. 148, Gemarkung Pommelsbrunn einstimmig das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Gewerbegebiet Hohenstadt"; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss 5. Änderung
Die Firma Maisel Wohn- und Gewerbebau GmbH beantragt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Gewerbegebiet Hohenstadt“ für den Bereich Seniorenwohnen.
Die textliche Festsetzung B. 1.2 wird wie folgt ergänzt: Hauptnutzung SO 1: Seniorenwohnen und Tagespflege; Hauptnutzung SO 2: Pflegeheim, Fachklinik, Tagespflege und Service Wohnen.
Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren, gem. § 13 BauGB, durchgeführt werden.
Die Kosten der Änderung trägt der Antragsteller.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 6 „Gewerbegebiet Hohenstadt“ zu ändern und das Verfahren, gem. § 13 BauGB, durchzuführen.
Die Ergänzung der textlichen Festsetzung „Service Wohnen“ wird gebilligt.
Voranfrage Bebauung Waldweg 3, Errichtung von zwei Modulhäusern, Fl. Nr. 341/3, Gemarkung Pommelsbrunn
Die Kaufinteressenten, Frau Jäger und Herr Keiser, für das Grundstück Waldweg 3, Fl. Nr. 341/3, Gemarkung Pommelsbrunn, möchten vor Stellung eines Antrages auf Vorbescheid geklärt haben, ob der Gemeinderat Pommelsbrunn einer Bebauung mit zwei Modulhäusern zustimmen würde.
Geplant wären zwei identische Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 10,00 m x 4,24 m.
4 Stellplätze werden geschaffen.
Sofern der Gemeinderat Pommelsbrunn dem Vorhaben positiv gegenüber steht, werden im Antrag auf Vorbescheid die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen überprüft.
Die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner hält aufgrund der Hanglage die Auflage, eines Bodengutachtens für zwingend erforderlich. Gemeinderat Alexander Bock erkundigt sich, ob die Erschließung vorhanden ist. Dies müsse im Rahmen eines Vorbescheids geklärt werden, so Martina Leykauf. Der 2. Bürgermeister Thorsten Brunner bittet, die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge zu prüfen.
Das Vorhabengrundstück wird im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und nach § 34 BauGB beurteilt.
Der Gemeinderat Pommelsbrunn stimmt er Voranfrage „Bebauung Waldweg 3, Errichtung von zwei Modulhäusern“ einstimmig zu. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung der Hinzuziehung eines Bodengutachtens sowie der Überprüfung der Rettungswege erteilt.
Vergaben
Vergabe Jahresunterhaltsarbeiten 2025 für Kanal- und Wasserleitung
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe mehrheitlich zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Pichl Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hiltersdorfer Str. 1, 92272 Freudenberg, zum Angebotspreis von 167.896,87 €, einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.
Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zur Bestimmung eines Konzessionärs für Planung, Bau und Betrieb von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern (Vergabe Nr. PO-MF-01)
Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zur Bestimmung eines Konzessionärs für Planung, Bau und Betrieb von passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen, im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Freistaat Bayern, vom 06.09.2024, mehrheitlich. Die Aufhebung erfolgt auf Grundlage der veröffentlichten Aufhebungsschwelle – es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.
Informationen und Anfragen
Bürgermeister Armin Haushahn informiert über folgende Ausgaben:
Rückblick auf die Bürgerversammlungen:
Expertise Dr. Bernhard Gotto über Wilhelm Aschka
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