Sie sind hier: Startseite » Führerscheinumtausch: Der nächste Stichtag rückt näher
Pressemitteilung Landratsamt Nürnberger Land:
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine schrittweise in einen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden. Ziel der Regelung ist ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument in der Europäischen Union. Die Fahrberechtigungen selbst bleiben dabei erhalten, es erneuert sich lediglich das Führerscheindokument. Die Umtauschfristen sind nach Jahrgängen bzw. Ausstellungsdatum gestaffelt – der nächste wichtige Stichtag ist der 19. Januar 2027 und betrifft Führerscheine die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden.
Für den Umtausch der Altführerscheine gilt in Deutschland ein verbindlicher Stufenplan.
Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Ansonsten verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht ausreichend ist, den Antrag bis zum 19. Januar 2027 beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen. Der neue Kartenführerschein muss sich zu diesem Stichtag bereits im Besitz der antragstellenden Person befinden.
Wer noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein und einen unbefristeten Kartenführerschein mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 besitzt, sollte den vorgeschriebenen Umtausch zeitnah nachholen. Für diese Führerscheine galten bereits frühere Umtauschfristen, die inzwischen abgelaufen sind.
Ausgenommen sind Personen, welche vor dem Jahr 1953 geboren sind. Für diese gilt die Umtauschpflicht erst im Jahr 2033.
Nach Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist gilt das alte Führerscheindokument als ungültig. Bei einer anschließenden Fahrt mit dem alten Führerschein liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Weil mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen, um eine fristgerechte Neuausstellung sicherzustellen.
Benötigt werden folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (bei nicht persönlicher Vorsprache: beides in Kopie), aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Kosten für den Umtausch belaufen sich derzeit auf 26,50 Euro.
Der Antrag für den neuen Führerschein kann am Landratsamt (nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.nuernberger-land.de – Serviceleistungen – Mobilität & Verkehr – Führerschein), bei der Wohnsitzgemeinde oder per Post eingereicht werden. Es ist auch eine digitale Antragstellung mittels Onlineformular möglich. Die Informationen hierzu sowie weitere Auskünfte zu den Fristen und der Antragstellung erhalten Sie unter www.nuernberger-land.de – Rubrik Führerschein.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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