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Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2026:
Gemeinderat Kurt Hähnlein stellt zu Beginn der Sitzung einen Dringlichkeitsantrag auf Erweiterung der Tagesordnung, um den TOP „Prüfung und Aufklärung der Rechtmäßigkeit des Aufrufs zum - Unternehmerforum Pommelsbrunn- durch den ersten Bürgermeister“.
Die Dringlichkeit wurde mit 15 Gegenstimmen zu 2 Ja-Stimmen abgelehnt. Aufgrund der kurzfristigen Antragsstellung ist eine Vorbereitungszeit für die Gremiumsmitglieder nicht möglich. Eine inhaltliche Behandlung findet somit in dieser Sitzung nicht statt.
Gemäß Art. 30 Abs. 2 GO kann der Gemeinderat aus seiner Mitte Beauftragte für einzelne Aufgabenbereiche bestellen.
Die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige kommunale Gestaltungsaufgabe. Ein/e Jugendbeauftragte/r fungiert als Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen, den örtlichen Vereinen, den freien Trägern der Jugendarbeit, der Verwaltung sowie dem Gemeinderat. Die Tätigkeit wird als ehrenamtliche Funktion im Rahmen des Gemeinderatsmandats wahrgenommen. Es erfolgt keine gesonderte Entschädigung.
Anschließende Diskussion:
Die dritte Bürgermeisterin Frau Bleisteiner spricht sich für eine Mehrfachbesetzung von 2 – 3 Personen aus, um eine Entlastung zu schaffen und die Aufgaben gemeinsam zu bewältigen. Auch Gemeinderätin Lisa Albert befürwortet das Amt mit weiteren Personen zu besetzen, um das bestehende Angebot noch zu erweitern und zu optimieren. Gemeinderat Markus Bauer schlägt Frau Vanessa Wieland für das Amt vor und wäre ebenso bereit zu unterstützen. Herr Manuel Näpfel wird von Gemeinderat Franz Altmann nominiert. Weiter wird Gemeinderat Johannes Kraus vorgeschlagen.
Der Gemeinderat bestellt Vanessa Wieland, Manuel Näpfel und Johannes Kraus einstimmig zum/zur Jugendbeauftragten der Gemeinde Pommelsbrunn.
Gemäß Art. 30 Abs. 2 GO kann der Gemeinderat aus seiner Mitte Beauftragte für einzelne Aufgabenbereiche bestellen. Durch den demografischen Wandel nimmt der Anteil älterer Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde stetig zu. Um den besonderen Bedürfnissen und Potenzialen der Senioren gerecht zu werden, soll die Funktion eines/einer Seniorenbeauftragten für die laufende Amtsperiode neu besetzt werden. Die Tätigkeit wird als ehrenamtliche Funktion im Rahmen des Gemeinderatsmandats wahrgenommen. Es erfolgt keine gesonderte Entschädigung.
Der Gemeinderat bestellt Frau Martina Hofmann einstimmig zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Pommelsbrunn.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft sowie der Abbau von Barrieren sind zentrale Anliegen der kommunalen Daseinsvorsorge. Gemäß Art. 30 Abs. 2 GO kann der Gemeinderat aus seiner Mitte Beauftragte für bestimmte Aufgabengebiete bestellen. Zudem empfiehlt das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) den Kommunen nachdrücklich die Bestellung örtlicher Behindertenbeauftragter, um die Barrierefreiheit und Inklusion auf Gemeindeebene systematisch zu fördern. Die Tätigkeit wird als ehrenamtliche Funktion im Rahmen des Gemeinderatsmandats wahrgenommen. Es erfolgt keine gesonderte Entschädigung.
Die Entscheidung wird zurückgestellt.
Die Verwaltung hat die geplanten Vereins- und Jugendförderungen für das kommende Haushaltsjahr zusammengestellt. Sie ist als Anlage diesem Dokument beigefügt. Dem Gemeinderat obliegt es nun, über die vorgeschlagene Liste zu beraten und diese zu verabschieden.
Anschließende Diskussion:
Gemeinderat Claus Tausendpfund sieht den Antrag auf Finanzkostenzuschuss für Kiss Nürnberger Land in Höhe von 250,00 Euro kritisch. Seiner Meinung nach handelt es sich um einen hauptamtlichen Verein, dessen Bezuschussung wir teils schon über den Bezirk mittragen. Auch Gemeinderat Stefan Ringer schließt sich dem an und empfindet die angefragte Summe zu hoch im Vergleich zur Förderung, welche die ansässigen Vereine erhalten. Bislang haben sich keine kleinen Kommunen als Geldgeber engagiert.
Eine andere Sicht auf den Antrag gibt Gemeinderat Dieter Brunner, der dem Verein die volle Höhe von 250,00 EUR zukommen lassen würde. Man tut Gutes, wenn nur einer Person mit einer Selbsthilfegruppe geholfen werden kann.
Gemeinderätin Lisa Albert weist auf den Verein Frauen in Not e.V. hin, mit dessen Arbeit sie sich im Rahmen ihres Kreistagsmandats auseinandergesetzt hat. Ohne dieses Engagement wäre solch ein Angebot nicht verfügbar, die Mitarbeiterinnen opfern ihre eigene Sicherheit und die Arbeit ist kostenintensiv. Sie würde den bisherigen Zuschuss in Höhe von 80,00 EUR gerne auf 250,00 EUR erhöhen. Die dritte Bürgermeisterin Frau Bleisteiner befürwortet den Antrag.
Gemeinderat Johannes Kraus möchte in Erfahrung bringen, was unter BRK-Helfer vor Ort, Förderv. First Responder Eschenbach gefördert wird. Der Bürgermeister Armin Haushahn antwortet, dass die App Helfer vor Ort beim BRK hier
bezuschusst wird. Gemeinderat Alexander Bock äußert hierzu Bedenken, ob der Zuschuss nicht nach Högen ging und bittet darum, die genaue Information noch nachzureichen.
Aufgrund der Diskussion schlägt Gemeinderat Claus Tausendpfund vor, folgende Vereine auf eine Summe von 150,00 EUR zu erhöhen: VDK Pommelsbrunn-Hartmannshof, Kiss Mittelfranken, AWO Hartmannshof-Pommelsbrunn und Frauen in Not e.V..
Die dritte Bürgermeisterin Frau Bleisteiner als Vorstand des VDK ist mit der Förderung von derzeit 100,00 EUR zufrieden und spricht sich gegen eine Erhöhung aus.
Der Bürgermeister Armin Haushahn schließt die Diskussion mit dem Vorschlag die angefragte Summe in Höhe von 250,00 EUR von Kiss wie folgt aufzuteilen: für Frauen in Not e.V. werden 170,00 EUR aufgestockt und Kiss erhält eine Förderung von 100,00 EUR.
Gemeinderat Thomas Häberlein weist das Gremium darauf hin, dass es sich bei der Vereinsförderung um eine freiwillige Leistung seitens der Gemeinde Pommelsbrunn handelt. Die Diskussion war gut und die Kompromissfindung ebenso, doch sollte man zu bedenken geben, dass die Kommune auch nicht endlos Mittel zur Verfügung hat. Gemeinderat Franz Altmann pflichtet bei, die Förderung kommt bei denen an, die sich engagieren. Der Bürgermeister erwähnt, dass jeder anerkannt und geschätzt wird.
Der Gemeinderat nimmt von der vorgelegten Liste Kenntnis und genehmigt diese mit der Änderung 100,00 EUR für die Selbsthilfekontaktstelle Kiss Mittelfranken e.V. und 250,00 EUR für Frauen in Not e.V. einzuplanen. Die erforderlichen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2027 mit aufzunehmen.
Der Bürgermeister Armin Haushahn informiert und zitiert aus seinem Grußwort der Pommelsbrunner Gemeinderundschau, die Anfang Oktober erscheint:
Eine weitere wichtige Entwicklung gibt es bei unserem nächsten großen Infrastrukturprojekt, der Abwasserbeseitigung. Anfang September erfolgte der Zusammenschluss der Kläranlage Stallbaum mit dem Netz in Hartmannshof. Damit ist die Kläranlage Stallbaum seit diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. Die Abwässer aus dem Ortsteil werden nun bereits über das Netz zur Kläranlage in Hersbruck weitergeleitet.
Im kommenden Jahr steht mit dem Bau der Ableitung von Heldmannsberg nach Thalheim ein weiterer wichtiger Abschnitt dieses Gesamtprojekts an. Damit arbeiten wir Schritt für Schritt daran, unsere Abwasserinfrastruktur langfristig leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen.
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auch ein Thema offen ansprechen, das für die Gemeinde finanziell sehr unerfreulich ist. Im Zuge der Bearbeitung der sogenannten Verbesserungsbeiträge und der hierzu Ende Juni erlassenen Satzung wurde festgestellt, dass über mehrere Jahre hinweg, bis Anfang 2023, für Neu- und Ausbauten teilweise keine Herstellungsbeiträge erhoben bzw. die entsprechenden Beitragsbescheide nicht erlassen wurden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben greift hier nach vier Jahren die Verjährung. Die entsprechenden Beiträge können damit für die betroffenen Fälle nicht mehr nachgefordert werden. Für die Gemeinde Pommelsbrunn bedeutet dies einen finanziellen Schaden. Die genaue Höhe lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, wir gehen jedoch von einem Betrag in Höhe von mehreren 100.000 Euro aus.
Mir ist wichtig, diese Entwicklung transparent darzustellen. Für den einzelnen Grundstücks- oder Hauseigentümer bedeutet dies, dass in der Vergangenheit teilweise kein entsprechender Bescheid und damit auch keine Rechnung für den Anschluss bzw. die Herstellung des Wasser- und Abwassernetzes zugestellt wurde. Gleichzeitig bedeutet es für die Gemeinde, dass diese Einnahmen aufgrund der eingetretenen Verjährung teilweise dauerhaft fehlen.
Was bedeutet dies nun für die anstehenden Bescheide?
Die bereits kommunizierten Beitragssätze von 0,12 € pro m² Grundstücksfläche und 5,98 € pro m² Geschossfläche behalten zunächst ihre vorläufige Gültigkeit. Allerdings wurden aufgrund der bislang fehlenden Veranlagungen nicht alle Grundstücks- und Geschossflächen berücksichtigt. Die Verwaltung arbeitet daher derzeit mit Hochdruck daran, die entsprechenden Daten zu überprüfen und zu korrigieren.
Für alle Grundstückseigentümer im Satzungsgebiet bedeutet dies auch: Durch die zusätzlich zu erfassenden Flächen könnte sich der Beitrag je Quadratmeter reduzieren. Wie sich der endgültige Beitrag tatsächlich entwickelt, hängt selbstverständlich nicht nur von den Flächen, sondern auch von den tatsächlichen Kosten der Gesamtmaßnahme ab.
Wichtig ist dabei auch ein Punkt, der auf den ersten Blick vielleicht nicht sofort verständlich ist: Wer beispielsweise bislang noch nicht mit seinem Haus erfasst wurde, wird nach Abschluss der Gesamtmaßnahme einen entsprechend höheren Endbescheid erhalten, da seine bislang nicht berücksichtigten Flächen dann in die Berechnung einfließen.
Bei aller Komplexität dieses Themas gibt es zum Abschluss jedoch noch eine erfreuliche Nachricht: Für die Maßnahmen im Bereich des Abwasserkanals erhalten wir zusätzlich zu den bereits mitgeteilten Fördermitteln eine weitere Förderung. Diese Förderung wird selbstverständlich auf die Gesamtmaßnahme angerechnet. Damit reduziert sich wiederum der Anteil, den wir als Gemeinde und damit letztlich auch unsere Bürgerinnen und Bürger zu tragen haben. Der entsprechende Förderbescheid wurde uns Ende August durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zugestellt. Dies ist angesichts der erheblichen Investitionen in unsere Abwasserinfrastruktur eine wichtige und erfreuliche Unterstützung.
Gerade bei solch großen Projekten wird deutlich, dass kommunale Entwicklung immer aus vielen einzelnen Bausteinen besteht. Wir investieren in die Betreuung und Bildung unserer Kinder, in unsere Infrastruktur, in sichere Verkehrswege und in eine zukunftsfähige Abwasserbeseitigung. Diese Investitionen sind notwendig, sie sind aber auch finanziell anspruchsvoll. Umso wichtiger ist es mir, Sie als Bürgerinnen und Bürger über die Entwicklungen offen, ehrlich und nachvollziehbar
zu informieren.
Ich bin überzeugt, dass wir mit den Maßnahmen, die derzeit in unserer Gemeinde und gemeinsam mit unseren Nachbarkommunen umgesetzt werden, wichtige Grundlagen für die Zukunft von Pommelsbrunn schaffen.
Gemeinderat und Verwaltung arbeiten weiter daran, unsere Gemeinde zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten. Dabei sind uns Ihre Anregungen und Ihr persönliches Engagement besonders wichtig. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn „der Schuh drückt“ oder Sie ein Lob loswerden möchten. Eine gute Gemeinde entsteht nicht allein durch Beschlüsse und Projekte, sondern vor allem durch die Menschen, die sich einbringen, Verantwortung übernehmen und unsere Gemeinde mitgestalten.
Anschließende Diskussion:
Gemeinderat Franz Altmann fragt, wie das passieren konnte und wünscht sich das sich so etwas nicht mehr wiederholt. Es sind Summen, die der Gemeinde in den letzten Jahren gefehlt haben und man sollte versuchen noch alles zurückzufordern was möglich ist. Gemeinderat Claus Tausendpfund schlägt vor zu prüfen, ob Summen noch über Versicherungen oder Klagen eingefordert werden können.
Bündelausschreibung Strom für 2027 bis 2029 Vergabeentscheidung vom 02.07.2026:
Der Gemeinderat nimmt von der erfolgten Vergabe der Stromlieferung für den Leistungszeitraum 2027 bis 2029, aufgrund der im Sachverhalt dargestellten nicht aufschiebbaren Vergabe nach Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO, Kenntnis. Ein Vertrag mit dem Stromlieferer In(n) Energie GmbH, Bayernwerkstraße 13, 84359 Simbach am Inn wurde geschlossen. Der voraussichtliche Auftragswert beträgt insgesamt ca. 618.270,12 Euro netto; 735.741,44 Euro brutto.
Die voraussichtlichen Kosten verteilen sich wie folgt und sind in der Haushaltsplanung zu
berücksichtigen:
2027: 214.307,65 € netto; 255.026,10 € brutto
2028: 204.643,09 € netto; 243.525,28 € brutto
2029: 199.319,38 € netto; 237.190,06 € brutto
Beauftragung von Steuerberater Herrn Andreas Eckl zur Beratung und Erstellung betrieblicher Steuererklärungen der Gemeinde Pommelsbrunn
Der Gemeinderat beschließt jeweils einstimmig:
Neubau Wasserleitung in Heldmannsberg – Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe mehrheitlich zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Pichl Bauunternehmung GmbH & C.KG, Hiltersdorfer Str. 1, 92272 Freudenberg, zum Angebotspreis von 55.435,58 € einschl. Mehrwertsteuer auf Grundlage des Angebots vom 14.07.2026 zu vergeben.
Neubau einer Sedimentationsanlage in Eschenbach – Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma Pichl Bauunternehmung GmbH Co. KG, Hiltersdorfer Str. 1, 92272 Freudenberg, zum Angebotspreis von 60.485,59 €, einschl. Mehrwertsteuer, auf Grundlage des Angebots vom 12.05.2026 zu vergeben.
Umfassende Sanierung Regenüberlaufbecken RÜB2 – Vergabe von Ingenieurleistungen
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen für die umfassende Sanierung des RÜB2 in Hohenstadt für die Leistungsphasen 1 bis 4 an das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH, Industriestr. 25, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, auf Grundlage des Honorarangebots vom 17.07.2026 in Höhe von 45.227,32 €, einschl. Mehrwertsteuer einstimmig.
Straßenausbau in Fischbrunn – Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe einstimmig zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Pichl Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hiltersdorfer Str. 1, 92272 Freudenberg, auf Grundlage des Angebots vom 08.07.2026 zum Angebotspreis von 59.336,01 € für Kanalbau und 40.807,37 € für Wasserleitungsbau (=100.143,38 € einschl. Mehrwertsteuer) zu vergeben.
Der Bürgermeister informiert zu folgenden Themen:
Wortmeldungen aus dem Gremium:
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