6. Mai 2026

Aktuelles aus dem Gemeinderat | Sitzung vom 29.04.2026

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2026:

 

Bebauungsplan Nr. 20 Ortskern Hohenstadt, Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungs- und Grünordnungsplans gem. § 2 Abs.1 BauGB und Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs.1 und § 4 BAbs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Pommelsbrunn berät in heutiger Sitzung über die Beschlussfassung zur Aufstellung des einfachen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB.
Hierzu erfolgte bereits in der Bauausschusssitzung vom 16.04.2026 eine ausführliche Vorberatung.

 

Frau Vogelsang betont, dass der Ortsteil Hohenstadt intensiv von ihr und den Kollegen analysiert wurde. Entlang der Raumkanten Happurger Straße und Hauptstraße werden die wichtigsten Punkte dargestellt. Wichtig sei dabei, so Frau Vogelsang, dass der Bebauungsplan nur für Neubauten und Nutzungsänderungen gelte, nicht für Bestandsbauten.

 

Der entsprechende Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungs- und Grünordnungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung des bereits überwiegend bebauten Ortskerns geschaffen werden.

 

Ziel der Planung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde im historischen Ortskern des Ortsteils Hohenstadt. Insbesondere sollen Vorhaben der Nachverdichtung, Erneuerung sowie des Ersatzes bestehender Bausubstanz im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung gesteuert und die prägenden Qualitäten des Ortskerns dauerhaft gesichert werden.
Das Plangebiet liegt im Ortskern des Ortsteils Hohenstadt der Gemeinde Pommelsbrunn. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

 

Norden – Wohnbebauung
Osten – Wohnbebauung
Süden – Bahntrasse
Westen – Wohnbebauung

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem Lageplan (ohne Maßstab) zu entnehmen, der hier heruntergeladen werden kann. Ebenso beigefügt sind die Textlichen Festsetzungen.

 

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzung sowie Begründung, ausgearbeitet durch das Planungsbüro Vogelsang mit Landschaftsplanung Sebastian Klebe, Nürnberg, liegt im Stand vom 29.04.2026 vor. Auf dieser Grundlage sollen die frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Wir wollen keine Vorschreibepolitik, so Bürgermeister Armin Haushahn. Gemeinderat Franz Altmann lobt die Arbeit von Frau Vogelsang und meint, sie habe in ihrer Analyse den Ort „verstanden“. Auf Wunsch der 3. Bürgermeisterin, wird ein Hinweis in die Gemeinderundschau kommen, dass der Bebauungsplan in der Verwaltung eingesehen werden kann. Gemeinderat Markus Bauer bittet, keine negativen Beispielbilder zu veröffentlichen und als Missstände zu titulieren, sondern besser gute Lösungen als Beispiele einzuarbeiten. Gemeinderat Thomas Häberlein bewertet den Prozess des Bebauungsplans wertvoll und meint, damit sei gut gegenüber der Öffentlichkeit zu argumentieren.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt jeweils einstimmig:

  1. Auf Grundlage des vorliegenden Vorschlags (Vorentwurf im Anhang) wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein einfacher Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Geltungsbereich entsprechend des Vorentwurfs Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“ aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zum einfachen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“ ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Gemeinderat Pommelsbrunn nimmt den ausgearbeiteten Vorentwurf des einfachen Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Ortskern Hohenstadt“, Stand 29.04.2026, zur Kenntnis und billigt diesen als Grundlage für das weitere Verfahren.
  3. Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) auf Basis des vorliegenden Vorentwurfs. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Aufhebung des Beschlusses vom 26.03.2026 (TOP 2) und Neuerlass der 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pommelsbrunn (BGS/WAS)

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 unter Tagesordnungspunkt 2 die „1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS)“ beschlossen.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung wurde festgestellt, dass dieser Beschluss einen inhaltlichen Fehler enthält. In der beschlossenen Änderung wird auf § 19a der Wasserabgabesatzung (WAS) Bezug genommen. Tatsächlich befindet sich die einschlägige Regelung jedoch nicht in der Wasserabgabesatzung, sondern in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS).

 

Der Beschluss bezieht sich somit auf eine unzutreffende satzungsrechtliche Grundlage und ist daher rechtlich fehlerhaft.

 

Der Fehler wurde noch vor der ortsüblichen Bekanntmachung festgestellt. Eine Veröffentlichung der fehlerhaften Satzung ist nicht erfolgt, sodass diese keine Rechtswirkung entfalten konnte.

 

Zur Sicherstellung der Rechtmäßigkeit ist dennoch eine ausdrückliche Aufhebung des fehlerhaften Beschlusses sowie eine erneute, formal korrekte Beschlussfassung erforderlich.

 

Die Vorgehensweise entspricht den Anforderungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, wonach Beschlüsse eindeutig und rechtssicher zu fassen sind.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn beschließt jeweils einstimmig:

 

  1. Aufhebung des bisherigen Beschlusses
    Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Pommelsbrunn vom 26.03.2026, Tagesordnungspunkt 2 („1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Pommelsbrunn (Wasserabgabesatzung – WAS)“), wird aufgehoben.
  2. Neuerlass der Satzungsänderung
    Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Pommelsbrunn (BGS/WAS) in der vorgelegten Fassung. Maßgeblich ist hierbei der korrekte Bezug auf § 19a der BGS/WAS.

 

Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für die Teilfläche von ca. 34 qm, Fl. Nr. 214, Feilenbrunnenstraße 28, Gemarkung Hartmannshof

 

Herr und Frau Neubauer beantragen die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hartmannshof für einen Teilbereich von 34 m² der Fl. Nr. 214, Feilenbrunnenstraße 28.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 der Gemarkung Hartmannshof, Feilenbrunnenstraße 28, wurde auf einer Teilfläche von ca. 34 m² im Außenbereich eine Jurte errichtet.

 

Die Antragsteller wurden bereits im Januar 2025 durch die Bauverwaltung Pommelsbrunn umfassend dahingehend beraten, in welchem Bereich die Errichtung eines verfahrensfreien Baukörpers mit einem Volumen von bis zu 75 m³ zulässig ist.
Im Rahmen einer Baukontrolle im Oktober 2025 wurde festgestellt, dass das zulässige Volumen von 75 m³ überschritten wurde und sich das Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich befindet.

 

Damit liegt ein baurechtswidriger Zustand vor.

 

Das zuständige Landratsamt hat daraufhin eine Rückbauaufforderung erlassen, aufgrund dessen der Antragsteller den Antrag auf Einbeziehungssatzung stellt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Nürnberger Land kann dem Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Hartmannshof, Feilenbrunnenstraße 28 zugestimmt werden.

 

Die Kosten für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung sind vollständig von den Antragstellern zu tragen.

 

Gemeinderätin Christine Linhardt schlägt vor, die Jurte ein Stück zu verschieben, was allerdings laut Bürgermeister nicht möglich ist, da diese bereits sehr nah am Haus stehe. Gemeinderat Klaus Haas und die 3. Bürgermeisterin Gabi Bleisteiner raten, die Angelegenheit nicht zu sehr „aufzublasen“, viele Anbauten in der Gemeinde seien ohne Genehmigung errichtet worden. Dies sollte laut Gemeinderat Maximilian Pickel jedoch nicht zur Gewohnheit werden. Nebst der Kosten für die Einbeziehungssatzung wünscht das Gremium noch einen Gebührenbescheid für Verwaltungstätigkeiten, der von den Antragstellern zu übernehmen ist.

 

Der Gemeinderat Pommelsbrunn erteilt dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Teilfläche von 34 m², Fl. Nr. 214, Gemarkung Hartmannshof Feilenbrunnenstraße 28 mehrheitlich das Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Verwaltungskosten, die von der Gemeinde Pommelsbrunn für die Einbeziehungssatzung geleistet wurden, werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.

 

Bekanntgaben aus vergangenen nichtöffentlichen Sitzungen

 

Neubau Ableitungskanal KA Stallbaum-Hartmannshof – Vergabe der Bauleistungen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zu und ermächtigt die Verwaltung, den Auftrag an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot, hier die Firma Pichl Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Hiltersdorfer Straße 1, 92272 Freudenberg, zum Angebotspreis von 450.260,78 Euro einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.

 

Gemeinderätin Dorist Ertel erkundigt sich nach dem Beginn der Maßnahme. Das genaue Datum werde noch bekanntgegeben, so Bürgermeister Armin Haushahn.

 

Informationen und Anfragen

 

  • Laut einer Mail vom Landratsamt Nürnberger Land vom 21.04.2026, ist die Asylunterkunft in der Ahornstraße 2, Hartmannshof, einsatzbereit. Die maximale Kapazität beträgt insgesamt 20 Personen, soll aber max. mit bis zu 12 Personen belegt werden. Aufgrund der aktuellen Zugangssituation gibt es vonseiten der Regierung von Mittelfranken nur wenige Zuweisungen. Die Belegung kann ab Mai 2026 erfolgen und wird nur schrittweise durchgeführt.
  • Die Granitpfosten am Friedhof Pommelsbrunn stehen, die Zaunbauer werden demnächst mit ihrer Arbeit beginnen.
  • Alle Kinder, die eine Ganztagsbetreuung brauchen, konnten untergebracht werden.
  • Für die Lindenstraße und die Heuchlinger Straße in Pommelsbrunn wird die Kommunale Verkehrsüberwachung tätig.
  • Bei der gestrigen Schulverbandssitzung wurde informiert, dass sich die Baukosten im Rahmen hielten. Dieses Jahr noch sei der Spatenstich für das neue Gebäude geplant.
  • Brückenbau Hohenstadt:
    Der Shuttlebus wird, laut Frau Hauenstein, gut angenommen und kostet der Gemeinde Pommelsbrunn rund 4.500 Euro im Monat.
    Eine Wasseramsel-Familie unter der Brücke verzögert evtl. den Abriss der Brücke in Hohenstadt. Ein Baustopp sei denkbar, so Armin Haushahn. Vorsichtig optimistisch sei man, da die Vögel schon geschlüpft seien. Ein Experte der Regierung von Mittelfranken hat bereits geprüft, ob das Nest versetzt werden kann. Jeder Tag Bauverzögerung bedeutet Mehrkosten, meint Bürgermeister Haushahn.
  • Der Sportverein Hartmannshof hat sich beim Projektaufruf im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beworben. Mit Mail vom 23. April 2026 wurde die Gemeinde nun informiert, dass die Interessenbekundung des SV Hartmannshof keine Berücksichtigung gefunden hat.

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