Wasserversorgung; Sicherstellung

Wasserversorgung; Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
  • Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;
  • Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene
  • Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;
Stand: 07. Januar 2026
Beschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Ansprechpartner

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Funktion: - Keine Angabe -

bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 28

Frau Leykauf

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bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 11

Herr Pietsch

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bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 33

Frau Schmidt

Funktion: - Keine Angabe -

bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 21

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Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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