Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.

Stand: 02. Dezember 2025
Beschreibung

Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden. 

Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.

Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.

Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.

Ansprechpartner

Frau Heiß

Funktion: - Keine Angabe -

bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 28

Frau Leykauf

Funktion: - Keine Angabe -

bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 11

Herr Pietsch

Funktion: - Keine Angabe -

bautechnik@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 33

Frau Schmidt

Funktion: - Keine Angabe -

bauverwaltung@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 21

Fristen

Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden. 

Kosten

Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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