Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Stand: 05. Mai 2025
Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ansprechpartner

Herr Armin Haushahn

Funktion: Erster Bürgermeister

info@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 13

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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