Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Erhalt

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde; Erhalt

Die Gemeinde veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen u.a. im Amtsblatt der Gemeinde. 

  • amtliche Bekanntmachung
Stand: 05. November 2025
Beschreibung

Das Amtsblatt Ihrer Gemeinde ist deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser zum Teil auch auf deren Internetseiten einsehbaren Publikation finden Sie amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht, ggf. auch Ausschreibungen und Beschlüsse des Gemeinderats.

Wenn Ihre Gemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft angehört und sie kein eigenes Amtsblatt unterhält, gilt das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft auch als Amtsblatt der Gemeinde.

Hat Ihre Gemeinde kein Amtsblatt, sind Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekannt zu machen. Amtliche Bekanntmachungen von Satzungen können aber auch dadurch erfolgen, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung digital über das Internet, durch Anschlag oder Anzeige an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln), auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.

Ansprechpartner

Frau Bauer

Funktion: - Keine Angabe -

personal@pommelsbrunn.de

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Frau Richter

Funktion: - Keine Angabe -

info@pommelsbrunn.de

+49 09154 9198 13

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Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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