Wahlen

Kommunalwahl

Am Sonntag, 15. März 2020 finden in Pommelsbrunn folgende Wahlen statt: 

  • Wahl des ersten Bürgermeisters
  • Wahl des Gemeinderats
  • Wahl des Landrats
  • Wahl des Kreistags

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen voraussichtlich in der Woche vom 17.02.2020 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-16 oder wahlen@pommelsbrunn.de 

 

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2020 finden sie hier (Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) 

Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 8. Oktober 2023 statt. 
Die Wahl wird mit der Landtags- und Bezirkswahl zusammengelegt. 

Weitere Informationen werden Ihnen laufend zur Verfügung gestellt. 

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 17.09.2023 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-0 oder wahlen@pommelsbrunn.de

 

Bekanntmachungen Bürgermeisterwahl 2023

Am Sonntag, 08. März 2026 finden in Pommelsbrunn folgende Wahlen statt:

  • Wahl des Gemeinderats
  • Wahl des Landrats
  • Wahl des Kreistags

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 15.02.2026 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-16 oder wahlen@pommelsbrunn.de 

 

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2026 finden sie hier (Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) 

Bekanntmachungen Kommunalwahl 2026

Landtags- und Bezirkswahl

Am Sonntag, 08.10.2023 findet die Wahl des 19. Bayerischen Landtags und die 17. Wahl der Bezirkstage statt. 

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 17.09.2023 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen. 

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-0 oder wahlen@pommelsbrunn.de 

 

Allgemeine Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen 2023 finden sie hier (Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) 

 

Bekanntmachungen

Europawahl

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.



Allgemeine Informationen:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (09.06.2024)

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (ab Geburtsdatum 09.06.2008)
  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seinen (Haupt-) Wohnung hat,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 19.05.2024 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der  Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben.
Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen. 

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-0 oder wahlen@pommelsbrunn.de



Informationen für Unionsbürger:

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Das Formular und ein Merkblatt können Sie sich auf dieser Seite herunterladen oder bei uns im Rathaus abholen.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany 



Informationen für Deutsche im Ausland:

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, damit Sie in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Dieser Antrag kann 

bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag)

gestellt werden.

 

Den Antrag können Sie per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

 

Das Formular und ein Merkblatt können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 

Bekanntmachungen/Formulare

Bundestagswahl

Am Sonntag, 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen voraussichtlich in der Woche vom 23.08.2021 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-16 oder wahlen@pommelsbrunn.de 

 

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2021 finden sie hier (Der Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt) 

 

Bekanntmachungen

Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

 

Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 02. Februar 2025 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben. Sie haben auch wieder die Möglichkeit ab sofort Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen.

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, können die Stimmzettel erst nach dem 30.01.2025 gedruckt und an uns verschickt werden. Wir gehen daher derzeit davon aus, dass wir die Briefwahlunterlagen erst zwischen dem 06. und 10. Februar an Sie verschicken oder ausgeben können. 

 

Informationen für Deutsche im Ausland:

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, damit Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Weitere Informationen und Formulare hierzu erhalten Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html 

 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-16 oder wahlen@pommelsbrunn.de  

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden sie hier (Die Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt) 

 

Bekanntmachungen/Dokumente

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: