KulturPass: 18-Jährige erhalten 100 Euro für Konzerte, Kino und Bücher

17. April 2024: Pressemitteilung des Landratsamt Nürnberger Land:

NÜRNBERGER LAND (lra) – Wer im Jahr 2024 den 18. Geburtstag feiert oder gefeiert hat (Geburtsjahr 2006), erhält ein Budget von 100 Euro von der Bundesregierung: den sogenannten KulturPass. Dieses Budget kann frei für Kultur verwendet werden, beispielsweise für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und Platten.

Mit dem KulturPass können alle jungen Menschen, die 2024 18 Jahre alt werden, vielfältige lokale Kulturangebote wahrnehmen. Das Budget steht ab dem 18. Geburtstag zur Verfügung, die Jugendlichen können sich bereits vorher registrieren. Der Jahrgang 2006 kann das Budget nach erfolgreicher Freischaltung bis zum 31. Dezember 2025 einlösen.

Um das Budget freizuschalten, braucht es eine Identifizierung in der KulturPass-App, die sich im Playstore und anderen gängigen Portalen findet. Für die Identifizierung ist eins der drei folgenden Dokumente notwendig:

  • Personalausweis mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige)
  • eID Karte (für Jugendliche aus einem anderen EU-Land)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Jugendliche mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht aus einem EU-Land stammen)

Eine Identifizierung mit Reisepass ist nicht möglich. Für alle, die keine Möglichkeit haben, einen Ausweis mit Online-Funktion zu erhalten, gibt es auf der Website die Möglichkeit, sich über ein alternatives Verfahren zu verifizieren. Weitere Informationen finden sich unter www.kulturpass.de 

Das Budget von 100 € steht dann ab dem 18. Geburtstag im persönlichen KulturPass-Konto zur Verfügung und kann über die KulturPass-Website oder die App eingelöst werden. Das Ticket oder der ausgewählte Artikel ist vor Ort im Kino, Theater oder Laden erhältlich. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Kulturbranche aus dem Nürnberger Land kann sich auf der Plattform registrieren, um beim Kulturpass mitzumachen und auf diese Weise ein junges Publikum zu erreichen. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.kulturpass.de unter der Rubrik „Für Anbietende“ zu finden. Weitere Informationen finden sich auch auf der Website des Kreisjugendrings.

LRA Nürnberger Land