Bekanntmachungen/Infos

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.


Allgemeine Informationen:

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (09.06.2024)

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (ab Geburtsdatum 09.06.2008)
  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seinen (Haupt-) Wohnung hat,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Beantragung der Briefwahlunterlagen: 

Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen bis spätestens 19.05.2024 zu. Ab diesem Zeitpunkt können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu müssen Sie den Antrag auf der  Wahlbenachrichtigung ausfüllen und der Gemeinde zurückschicken oder im Rathaus abgeben.
Sie haben auch wieder die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen ganz bequem online zu beantragen. 

Sollten Sie noch Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden: 09154/9198-0 oder wahlen@pommelsbrunn.de



Informationen für Unionsbürger:

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt können Sie sich auf dieser Seite herunterladen oder bei uns im Rathaus abholen.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany 


Informationen für Deutsche im Ausland:

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, damit Sie in das Wählerverzeichnis eintragen werden. Dieser Antrag kann 

bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag)

gestellt werden.

Den Antrag können Sie per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten!

Das Formular und ein Merkblatt können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html