Böllerverbot am 31.12. und 01.01.
Alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken haben beschlossen, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021, zu untersagen. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein. Grund ist die angespannte Situation in den Krankenhäusern in Mittelfranken.